ÖGB: Ferienjob und Praktikum kein Billigarbeitsplatz

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) weist darauf hin, dass ein Praktikum kein Billigarbeitsplatz ist, sondern der Ausbildung dient. „Kaffeekochen und Kopieren sind kein Praktikum", so der Gewerkschaftsbund. Und auch ein Ferienjob sei kein Freibrief für Arbeitgeber, Billiglöhne zu zahlen. Ein Ferienjob ist arbeitsrechtlich ein befristetes Dienstverhältnis und muss gemäß Kollektivvertrag bezahlt werden“, so der ÖGB.

Wurde der Urlaub, wie beim Ferienjob üblich, nicht konsumiert, muss auch dieser finanziell abgegolten werden. Arbeitsrechtliche Verstöße könnten auch nach Ende des Praktikums bzw. Ferienjobs eingeklagt werden, sagte Gewerkschaftsarbeitsrechtsexperte Michael Trinko gestern in einer Aussendung.

Er erinnerte daran, dass Jugendliche in der Regel nicht länger als acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten dürfen. „Überstunden sind grundsätzlich verboten“, erklärte der Experte. Ab 4,5 Stunden Arbeit stehe Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu.

Freiwillige Praktika normale Arbeitsverhältnisse

Trinko erinnerte daran, dass freiwillige Praktika, die viele Studierende in der Hoffnung auf bessere Jobchancen absolvieren, in den meisten Fällen normale Arbeitsverhältnisse sind und dementsprechend auch nach Kollektivvertrag bezahlt werden müssten.