Wiener Zeitung: Experte sieht rechtliche Bedenken

Seit Anfang Juli ist die herkömmliche „Wiener Zeitung“ Geschichte. Es handelt sich nicht länger um die älteste noch erscheinende Tageszeitung der Welt, sondern um ein Onlinemedium, für das weit weniger Journalistinnen und Journalisten arbeiten.

Auslöser war ein Gesetz der Bundesregierung, zu dem nun der Medienrechtler Hans Peter Lehofer Bedenken äußerte. So soll mit dem Onlinemedium eine „unzulässige Beihilfenfinanzierung“ vorliegen. Zudem sei die „Umbenennung“ in WZ „einfach gesetzeswidrig“.

7,5 Millionen Euro sind laut Gesetz pro Jahr für den Betrieb des republikseigenen Onlinemediums vorgesehen. Den damit einhergehenden, im Gesetz definierten Auftrag bezeichnete Lehofer in einem Blogeintrag als „einigermaßen dünn“. So sei etwa nicht definiert, wie umfangreich das Angebot zu sein habe und welche konkreten Kanäle bespielt werden sollten.

Experte ortet „unzulässige Beihilfenfinanzierung“

Letztlich sei die Unschärfe des Auftrags auch ein rechtliches Problem, da kein Mechanismus festgelegt worden sei, wie die Nettokosten berechnet und eine etwaige Überkompensation ausgeschlossen würden.

„Damit liegt meines Erachtens eine unzulässige Beihilfenfinanzierung vor. Das neue ‚Onlinemedium‘ wird also – allenfalls nach Beschwerden anderer Marktteilnehmer*innen – wohl demnächst wieder Geschichte sein“, hielt Lehofer fest. Klarerweise könne die Republik noch nachbessern und den Auftrag schärfen, so der Medienrechtler.

„Die vorgebrachten Argumente sind nicht zutreffend und gehen ins Leere“, hieß es zu den Bedenken Lehofers auf APA-Anfrage aus dem Medienministerium. Die Aufgaben der Wiener Zeitung lägen im öffentlichen Interesse, und die Beihilfe falle unter den DAWI-Freistellungsbeschluss (Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Anm.).

Lehofer: Auch Verkürzung auf WZ gesetzeswidrig

Auch in einem zweiten Punkt ortete Lehofer Rechtswidrigkeit: bei der Verkürzung des Namen von Wiener Zeitung auf WZ. Der Wien-Fokus soll dadurch in den Hintergrund rücken und die Marke bei der bundesweiten Zielgruppe besser ankommen, erklärte Wiener-Zeitung-Geschäftsführer Martin Fleischhacker Anfang Juli.

Doch diese Idee sei „einfach gesetzeswidrig“, meinte nun Lehofer. „Das WZEVI-Gesetz verlangt die Herausgabe der Wiener Zeitung als Onlinemedium. Wie die Redaktion oder die Eigentümerin das Ding nennen will, ist dabei vollkommen unerheblich.“ Medienministerin Raab könnte den Geschäftsführer darauf aufmerksam machen oder mit einer Gesetzesnovelle einen anderen Namen ermöglichen, regte Lehofer an.

Fleischhacker sagte gegenüber der APA, dass die Wiener Zeitung GmbH weiterhin die Wiener Zeitung herausgebe. „Die Bezeichnung WZ wird als Abkürzung im Außenauftritt verwendet. Davon wurde auch schon in der Vergangenheit des Öfteren Gebrauch gemacht“, sagte der Geschäftsführer.