Rechnungshof sieht ÖVP-Verstöße und ist über UPTS verwundert

Der Unabhängige Parteientransparenzsenat (UPTS) muss sich wieder mit der ÖVP auseinandersetzen. Der Rechnungshof hat in mehreren Fällen Meldung erstattet. Vor allem meint er, in der Überlassung einer Remise in Amstetten durch die ÖBB-Infrastruktur für eine Wahlkampfveranstaltung im Jahr 2020 eine unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz zu erkennen.

Zuletzt hatte der im Kanzleramt angesiedelte Parteiensenat dem Rechnungshof in Sachen Volkspartei widersprochen und klargestellt, dass die ÖVP im Gegensatz zu den Vermutungen der Prüfer die Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2019 nicht überschritten habe.

Formale, nicht inhaltliche Standpunkte

Im Rechnungshof ist man sichtlich mit der Arbeit des Senats nicht einverstanden. „Der Rechnungshof muss feststellen, dass der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt in letzter Zeit vermehrt formale Standpunkte ins Treffen führt“, heißt es in einer Aussendung von gestern. Bei inhaltlichen Entscheidungen sei er zurückhaltender.

Aus neuen Kriterien des Senats sei ableitbar, dass der UPTS sinngemäß nunmehr originäre eigene Erhebungs- und Ermittlungstätigkeit durch den Rechnungshof verlange. Zu einer ergänzenden Ermittlungstätigkeit im Rahmen der Rechenschaftsberichtskontrolle bietet das Parteiengesetz aber erst mit Herbst 2024 legistisch die Möglichkeit. Erwartet wird vom Rechnungshof nun eine Verlängerung der Verfahrensdauer.

Keine Rechtsmittel möglich

Hingewiesen wird vom Rechnungshof darauf, dass man im Gegensatz zu den politischen Parteien keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen des UPTS ergreifen könne: „Ein solches Rechtsmittel wäre wünschenswert, damit auch dem Rechnungshof der Instanzenzug zum Höchstgericht offensteht.“ Als Kritik am Parteiensenat will man das alles explizit nicht verstanden wissen.

Zurück zu den aktuellen Rechenschaftsberichten, konkret zu jenem für die Volkspartei für das Jahr 2020. Dabei geht es in erster Linie um eine Wahlveranstaltung für die niederösterreichische Gemeinderatswahl mit dem damaligen ÖVP-Bundesparteiobmann und dem lokalen Spitzenkandidaten der Partei im Jahr 2020. Im Verfahren mit dem Rechnungshof habe die ÖVP trotz Nachfrage keine Unterlagen vorgelegt, die ergeben würden, dass für die Veranstaltung eine Miete bezahlt worden wäre. Daher geht man von einer unentgeltlichen Spende der ÖBB-Infrastruktur aus.

RH für Stocker einseitig

Von ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker hieß es dazu gegenüber Ö1, es bestehe aus Sicht der Partei „kein Anlass für eine vertiefte Prüfung“. Man nehme die Entscheidung zwar zur Kenntnis, Stocker warf dem Rechnungshof gegenüber der ÖVP aber Einseitigkeit vor.

NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos forderte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einer Aussendung dazu auf, „rasch für Aufklärung zu sorgen“. Eine Kanzlerpartei, die „regelmäßig im Verdacht steht, Finanzregeln nicht sauber einzuhalten, schädigt das Vertrauen der Menschen in die Politik zusehends“.