Lufthansa legt Berufung gegen EU-Urteil zu CoV-Hilfen ein

Der juristische Streit über die milliardenschweren Coronavirus-Staatshilfen für die AUA-Mutter Lufthansa geht weiter. Das Unternehmen hat Berufung gegen das Urteil des EU-Gerichts eingelegt, wonach die EU-Kommission die Hilfen des deutschen Staates nicht hätte genehmigen dürfen. Das bestätigte heute eine Unternehmenssprecherin in Frankfurt.

Das Gericht hatte der EU-Kommission in seinem Urteil aus dem Mai „offensichtliche Beurteilungsfehler“ vorgehalten und die Genehmigung für nichtig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen, lautete ein zentraler Vorwurf. Außerdem sei die Marktstellung der Lufthansa in einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden.

Ryanair und Condor klagten

Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor. Es geht um ein Teilpaket von sechs Mrd. Euro aus stillen Beteiligungen und einem Aktienpaket, das vom bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gehalten worden war.

Insgesamt hatten die Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien dem Konzern einen Hilfsrahmen von neun Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Hilfen wurden nach dem Ende der Pandemie im vergangenen Jahr vom Unternehmen vollständig zurückgezahlt.

Die Berufung wurde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, sagte die Sprecherin. Offen ist, ob die EU-Kommission und die deutsche Regierung der Berufung beitreten. Dafür läuft eine Frist.