Angeklagte und Sicherheitspersonal im Gerichtssaal
Reuters/Olivier Matthys
Anschläge 2016

Schuldsprüche in Brüsseler Terrorprozess

Im Prozess um die islamistischen Anschläge 2016 in Brüssel sind Dienstagabend mehrere Angeklagte schuldig gesprochen worden, unter anderem wegen „terroristischen Mordes“. Bei den Attentaten waren mehr als 30 Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt worden.

Die beiden Hauptangeklagten waren bereits wegen der Anschläge in Paris 2015 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Im Brüsseler Terrorprozess, der im letzten Dezember begonnen hatte, steht das Strafausmaß für die insgesamt acht Angeklagten noch aus, es wird im September erwartet.

Die beiden mutmaßlichen Haupttäter, der belgische Staatsbürger Mohamed Abrini und der Franzose Salah Abdeslam, wurden wegen „terroristischen Mordes“ schuldig gesprochen. Sie müssen nun auch in Belgien mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.

Selbstmordattentäter auf Flughafen und in U-Bahn-Station

In der belgischen Hauptstadt Brüssel hatten am 22. März 2016 drei Selbstmordattentäter auf dem Flughafen Zaventem und in einer U-Bahn-Station nahe dem Europaparlament Sprengsätze gezündet. Dabei wurden 32 Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt. Zu den Taten bekannte sich die Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Die Angeklagten im Gerichtssaal
Reuters/Olivier Matthys
Der Prozess war der bisher größte Strafprozess in Belgien

Der in Belgien geborene Abrini, wie auch Abdeslam Sohn marokkanischer Einwanderer, sollte ursprünglich einen Sprengstoffgürtel auf dem Brüsseler Flughafen zünden. Er schreckte allerdings im letzten Moment davor zurück – laut eigenen Angaben, nachdem er Frauen und Kinder in der Warteschlange gesehen hatte. Das sagte er im Prozess aus.

Verurteilter: „Ich wusste von nichts“

Schuldig gesprochen wurde auch Abdeslam, der einzige Überlebende des Selbstmordkommandos hinter den Anschlägen von Paris im Jahr 2015. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn in dem Prozess als vollwertiges Mitglied der Brüsseler Terrorzelle gesehen, obwohl er vier Tage vor dem Anschlag in Belgien festgenommen worden war.

Zu Beginn des Prozesses – wegen des großen öffentlichen Andranges im früheren NATO-Hauptquartier in Brüssel – hatte Abdeslam jede Verantwortung bestritten. „Der Anschlagsplan entstand nach meiner Festnahme am 18. März 2016“, sagte er. „Ich wusste von nichts.“

Mittäter, Helfer, Tod in Syrien

Das überzeugte die zwölf Geschworenen allerdings nicht: Ihm droht nun eine weitere lebenslange Haftstrafe – wie sie schon im Juni 2022 in Paris gegen ihn verhängt worden war. Auch Abrini wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Neben den beiden Hauptangeklagten standen in dem Prozess in Brüssel mehrere weitere mutmaßliche Täter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt acht von zehn Angeklagten „Mord und versuchten terroristischen Mord“ vorgeworfen – ein neunter soll „nur“ Helfershelfer gewesen sein, ein zehnter kam vermutlich in Syrien ums Leben.

Erste Schuldsprüche in Brüsseler Terrorprozess

Im Prozess um die Brüsseler Terroranschläge mit 32 Todesopfern vom Frühjahr 2016 hat es die ersten Schuldsprüche gegeben. Das Schwurgericht in der belgischen Hauptstadt sprach den 38-jährigen Belgier Mohamed Abrini und den 33-jährigen Franzosen Salah Abdeslam wegen „terroristischen Mordes“ schuldig. Beide müssen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Das Strafmaß für die insgesamt zehn Angeklagten wird ab September erwartet.

Größtes Strafverfahren der belgischen Geschichte

Als Mittäter wegen Mordes verurteilt wurde auch der Islamist Osama Krayem. Er hat laut Gericht seinen „Willen zum Töten“ durch die Mithilfe beim Bau der Sprengsätze unter Beweis gestellt. Ihm droht wie Abrini in dem Brüsseler Prozess eine lebenslange Haftstrafe, wenn das Strafmaß im Herbst verkündet wird. Auch für Krayem ist es der zweite Schuldspruch. Er war bereits im vergangenen Jahr als Mitwisser und Helfer der Attentäter vom November 2015, die in der französischen Hauptstadt 130 Menschen getötet hatten, in Paris zu 30 Jahren Haft verurteilt worden.

Nach einigen Vorarbeiten hatte der Prozess Anfang Dezember unter enormen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. An dem bisher größten Strafverfahren der belgischen Geschichte nehmen mehr als 1.000 Nebenkläger teil, darunter zahlreiche Hinterbliebene. Für ihre 18-tägigen Beratungen war die Jury an einem unbekannten Ort untergebracht und von der Außenwelt völlig abgeschottet.

Richter und Opferanwältin zufrieden

Besonders zufrieden mit ihrem Urteil war Anwalt Michel Degreve, der einen der freigesprochenen Brüder vertrat. Man sei „sehr zufrieden“ mit dem Ergebnis, sagte er. „Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan.“ Opfer und Opferorganisationen hatten in den vergangenen Jahren immer wieder unzureichende und komplizierte Unterstützung des Staates beklagt.

Die Anwältin Maryse Alie, die für die Organisation Life4Brussels (dt.: Leben für Brüssel) die Opfer vertritt, sagte, es seien zwar teilweise Entscheidungen gefallen, die ein Berufsrichter anders getroffen hätte. „Aber insgesamt begrüßen wir dieses Urteil, die Arbeit der Geschworenen, ihre Konzentration, ihre Entschlossenheit und ihre Hingabe. Von Anfang an war es eine gute Übung der Gerechtigkeit.“ Um das Strafmaß für die Verurteilten wird es ab September gehen. Dann werden die Geschworenen sich erneut beraten.