Causa ASFINAG: OLG bestätigt Freispruch für Strache

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat heute die Freisprüche für den früheren FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Unternehmer Siegfried Stieglitz in der Causa ASFINAG bestätigt.

Strache war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Autobahn- und Schnellstraßenbetreibergesellschaft (ASFINAG) verschafft zu haben.

Beide wurden im Juli 2022 vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief dagegen.

Gericht sieht Lobbying

Das Gericht verwies bei der Urteilsbegründung auf die politische Realität und verglich Spenden an Parteien mit Lobbying. In seiner Urteilsbegründung warf der Richter die Frage auf: „Warum spendet jemand einer politischen Partei?“ Das geschehe etwa auch bei anderen Anliegen wie Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, um bei politischen Funktionsträgern „einen Fuß in der Tür zu haben“. Im Grunde genommen handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch Stieglitz sei ein „Networker“, schlussfolgerte das OLG weiter.

Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, dass es politische Realität sei, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls „hervorragend geführt“ worden, auch das Urteil sei sehr gut begründet, weswegen der Berufung der WKStA nicht Folge gegeben werde.

Zweiter Freispruch heuer

Die erstinstanzlichen Freisprüche für den ehemaligen Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Strache sowie den Steyrer Immobilienunternehmer Stieglitz, dem Bestimmungstäterschaft vorgeworfen wurde, erfolgten im Zweifel.

Stieglitz habe für seine Bestellung zwar „unschön“ interveniert – dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im ASFINAG-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand man am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Dieses Urteil wurde nun bestätigt.

Strache erleichtert

Für Strache ist es der zweite Freispruch heuer: Zu Jahresbeginn wurde er in der Causa PRIKRAF vom Vorwurf der Bestechlichkeit rechtskräftig freigesprochen. Strache zeigte sich nach dem Spruch ein weiteres Mal erleichtert: „Ich habe immer volles Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt.“ Gegen ihn sind weitere Ermittlungen anhängig, darunter Vorwürfe einer Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre. Strache soll außerdem private Ausgaben als Spesen abgerechnet und so von der Partei bezahlen haben lassen, was der Ex-FPÖ-Obmann bestreitet.