Heinz-Christian Strache
APA/Eva Manhart
Causa ASFINAG

Freispruch für Strache und Stieglitz bestätigt

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Mittwoch die Freisprüche für den früheren FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Unternehmer Siegfried Stieglitz in der Causa ASFINAG bestätigt. Strache war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Autobahn- und Schnellstraßenbetreibergesellschaft (ASFINAG) verschafft zu haben. Das Gericht verwies bei der Urteilsbegründung auf die politische Realität und verglich die Spenden mit Lobbying.

In seiner Urteilsbegründung warf der Richter die Frage auf: „Warum spendet jemand einer politischen Partei?“ Das geschehe etwa auch bei anderen Anliegen wie Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, um bei politischen Funktionsträgern „einen Fuß in der Tür zu haben“. Im Grunde genommen handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch Stieglitz sei ein „Networker“, schlussfolgerte das OLG weiter.

Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, dass es politische Realität sei, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls „hervorragend geführt“ worden, auch das Urteil sei sehr gut begründet, weswegen der Berufung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht Folge gegeben werde.

OLG bestätigt Freispruch für Strache und Stieglitz

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Mittwoch die Freisprüche für den früheren FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Unternehmer Siegfried Stieglitz in der Causa ASFINAG bestätigt.

Zweiter Freispruch heuer

Sowohl Stieglitz als auch Strache waren im Juli 2022 vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden, die WKStA berief dagegen. Die erstinstanzlichen Freisprüche für den ehemaligen Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Strache sowie den Steyrer Immobilienunternehmer Stieglitz, dem Bestimmungstäterschaft vorgeworfen wurde, erfolgten nämlich im Zweifel.

Heinz-Christian Strache und Siegfried Stieglitz
APA/Eva Manhart
Der Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Obmann Strache und den Unternehmer Stieglitz wurde bestätigt

Stieglitz habe für seine Bestellung zwar „unschön“ interveniert – dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im ASFINAG-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand man am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Dieses Urteil wurde nun bestätigt.

Strache erleichtert

Für Strache ist es der zweite Freispruch heuer: Zu Jahresbeginn wurde er in der Causa PRIKRAF vom Vorwurf der Bestechlichkeit rechtskräftig freigesprochen. „Ich habe immer gewusst, dass ich die falschen Vorwürfe im Rahmen der Verhandlung entkräften werde können, und habe höchstes Vertrauen in die österreichische Gerichtsbarkeit“, schrieb Strache auf Facebook, wo er auch Johann Pauer „für die letzten 4 Jahre anwaltlicher Vertretung, die zu 12 Verfahrenseinstellungen und 2 rechtskräftigen Freisprüchen geführt haben“, dankte.

Gegen ihn sind weitere Ermittlungen anhängig, darunter Vorwürfe einer Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre. Strache soll außerdem private Ausgaben als Spesen abgerechnet haben und so von der Partei bezahlen lassen, was der Ex-FPÖ-Obmann bestreitet.