Italien: Leihmutterschaft „internationales Verbrechen“

Italien will schärfer gegen Leihmutterschaft vorgehen, die im Land bereits seit 2004 verboten ist. Die Abgeordnetenkammer in Rom hat gestern einen umstrittenen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem Leihmutterschaft künftig auch im Ausland strafrechtlich verfolgt wird. Demzufolge sollen Italiener, die Kinder durch Leihmütter im Ausland bekommen, strafrechtlich belangt werden.

Das soll auch dann gelten, wenn auf die Leihmutterschaft in Ländern zurückgegriffen wird, in denen diese im Gegensatz zu Italien legal ist. Damit wird Leihmutterschaft als „internationales Verbrechen“ anerkannt, das mit Gefängnisstrafen von drei Monaten bis zu zwei Jahren und Geldstrafen von 600.000 Euro bis zu einer Million Euro geahndet wird.

Verabschiedet wurde der Entwurf in der Abgeordnetenkammer mit 166 Ja-Stimmen und 109 Gegenstimmen. Vier Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Der Gesetzesentwurf muss noch vom Senat gebilligt werden. Er wurde von der Rechtspartei Fratelli d’Italia (FdI, dt.: Brüder Italiens) um Premierministerin Giorgia Meloni verfasst.

Kritik von Opposition und Aktivisten

„Heute ist ein wichtiger Tag, denn mit dieser Abstimmung steht Italien an vorderster Front bei der Verteidigung der Rechte von Frauen und Kindern auf internationaler Ebene. Wir hoffen, dass dieser Beschluss des Parlaments eine weltweite Debatte über Leihmutterschaft auslösen wird, Ziel ist ihre komplette Abschaffung“, sagte Familienministerin Eugenia Roccella.

Sie beteiligte sich an einem von rechten Parlamentarierinnen organisierten Flashmob zur Unterstützung des Gesetzes.

Kritik kam von der Opposition und von Aktivisten für die Rechte von Homosexuellen. Der Verband der Regenbogenfamilien betonte, dass 90 Prozent der italienischen Paare, die derzeit auf Leihmutterschaft im Ausland zurückgreifen, heterosexuell seien. Viele würden jedoch behaupten, ihr Kind sei auf natürliche Weise geboren worden.