Männer in Gesetzesentwurf aus Justizressort mitgemeint

Die Begutachtungsfrist für das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) ist Anfang Juli zu Ende gegangen. In den Stellungnahmen wurden sowohl positive als auch negative Aspekte betont. Kaum beachtet wurde, dass im Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium ausschließlich auf die weibliche Form gesetzt wird, wie das Ö1-Mittagsjournal heute berichtete. Männer sind laut Entwurf mitgemeint.

Bereits bei der Präsentation des Entwurfs Ende Mai hatte sich Justizministerin Alma Zadic (Grüne) „sehr stolz“ über die Formulierung gezeigt. Gegenüber ORF.at hielt Zadic heute fest, dass es ihr damit wichtig sei, die Rolle von Gründerinnen in Österreich sichtbarer zu machen. „Außerdem leisten wir mit dem Gesetz einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, denn Sprache beeinflusst unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln.“

Experte: Schreibweise nicht verfassungswidrig

Verfassungsrechtler Heinz Mayer steht der Schreibweise ambivalent gegenüber. Eine „Schreibweise, die höchst ungewöhnlich ist“, führe zwar nicht zu einer Verfassungswidrigkeit, wenn klar ist, was gemeint ist, wie er gegenüber Ö1 sagte. Man könne aber auch einfach die Paarform nehmen, also etwa Gründer und Gründerinnen schreiben.

Angesichts der vielen Schreibweisen forderte Daniel Green, Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Rechtslinguistik, eine einheitliche Vorgabe. Ähnlich äußerte sich Green bereits vor einer Woche in der „Presse“.

Verfassungsdienst rät zu Paarformen

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt gilt als oberste Kontrollinstanz in Sachen Legistik. Er prüft nicht nur den Inhalt von Entwürfen, sondern auch, wie sie verfasst sind. Laut dem Handbuch „Legistische Richtlinien“ aus dem Jahr 1990 sind Formulierungen so zu wählen, „daß sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen“.

Zum FlexKapGG-Entwurf verwiesen die Fachleute zunächst auf den Paragrafen, wonach sich die Bezeichnungen in weiblicher Form „auf alle Geschlechter in gleicher Weise“ beziehen. Dann hielten sie fest: „Sollte intendiert sein, den Entwurf in einer geschlechtergerechten Sprache zu formulieren, müssen Paarformen verwendet werden.“

Ob es am Entwurf noch Änderungen geben wird, ist unklar. Eine Regierungsvorlage steht noch aus. Bei der Präsentation Ende Mai, bei der Zadic die weibliche Form hervorhob, war auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) anwesend.