Rechnungshof übt Kritik an Sportfördersystem

Der jüngste Bericht des Rechnungshofs über das System der Bundessportförderung liest sich wie eine Kopie aus 2019: Die Förderung sei zu stark am Erhalt bestehender Verbandsstrukturen orientiert. Es gebe weiter keine klare Trennung zwischen Fördergebern und -nehmern bzw. -nehmerinnen.

Und es bestehen weiterhin Zweifel an der „Treffsicherheit“ der Förderungen. Die Bilanz des Rechnungshofs: „Die zentrale Empfehlung, die das System der Bundessportförderung betrifft, wurde nicht umgesetzt.“

Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2021. Für Sportangelegenheiten ist das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport zuständig. Die Behördenleitung obliegt Sportminister Werner Kogler (Grüne).

Problematische Entscheidungsstrukturen

Als einheitliche Abwicklungsstelle für Förderungen im Sport wurde 2018 die Bundes-Sport GmbH neu eingerichtet. Die Mittelverteilungslogik und die Entscheidungsstrukturen seien aber gleich geblieben, kritisierte der Rechnungshof.

„Einerseits erhalten die gleichen Organisationen gesetzlich fixierte Mindestmittel. Andererseits bestehen bei der Bundes-Sport GmbH zwei fördernehmerdominierte Kommissionen, die starke Rechte im Förderprozess haben.“ Diese fehlende klare Trennung berge Interessenkonflikte.

Im genauer betrachteten Jahr 2021 seien 90 Prozent der Bundessportfördermittel in den organisierten Sport geflossen. Mit Mitteln aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds waren das insgesamt 157,6 Millionen Euro, wovon etwas mehr als ein Viertel in den Fußball geflossen sei.

Sportministerium: Geetzliche Änderungen brauchen Zeit

Das Sportministerium betonte in einer Reaktion auf den Bericht, dass von zwölf Empfehlungen nur eine nicht umgesetzt worden sei. Diese betreffe die Mittelverteilungslogik und die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Bundessportförderung. Um das System im Hinblick auf entsprechende Erkenntnisse wirken zu lassen, sei eine neuerliche Novellierung in der ersten Förderperiode von vier Jahren nicht zweckdienlich erschienen.

Kogler habe außerdem mehrfach betont, dass für ihn eine Beschränkung der Rechte der zuständigen Kommissionen auf eine beratende Funktion wünschenswert wäre. Diese und andere gesetzliche Änderungen müssten aber mit einer Vielzahl von Entscheidungsträgern abgestimmt werden. Letztlich seien für die Umsetzung auch noch parlamentarische Mehrheiten nötig.