Kopftuchpflicht: Iran verschärft Strafreform

Im Iran ist eine umstrittene Strafreform der Kopftuchpflicht kurz vor der Abstimmung im Parlament drastisch verschärft worden. Nach einer Anpassung durch den parlamentarischen Rechtsausschuss umfasst der Gesetzesentwurf nun 70 Artikel, wie die Zeitung „Schargh“ heute berichtete. Der Entwurf soll in den kommenden zwei Monaten im Parlament abgestimmt werden.

Die Strafreform ist eine Antwort der klerikalen und politischen Führung auf die von Frauen angeführten Proteste gegen die Islamische Republik im Herbst 2022. Während im Land vor allem wieder Alltag eingekehrt ist, widersetzen sich zahlreiche Frauen in den Metropolen demonstrativ der Kopftuchpflicht. Hardliner fordern seit Monaten ein härteres Vorgehen gegen die zahlreichen Verstöße.

Bis zu 15 Jahre Haft

In seiner aktuellen Form hat der Gesetzesentwurf breite Kritik sowohl von Hardlinern als auch Reformpolitikern ausgelöst. Die noch verschärfte Reform sieht harte Strafen bei Missachtung der islamischen Kleidungsregeln vor. Diese umfassen bei mehrfachen Verstößen etwa Geldbußen von umgerechnet rund 950 Euro, das entspricht mehr als dem monatlichen Durchschnittsgehalt. In Extremfällen können sogar bis zu 15 Jahre Haft und umgerechnet mehr als 5.000 Euro Strafe verhängt werden.

Die Kopftuchpflicht ist seit mehr als 40 Jahren Gesetz in dem Land mit fast 90 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern und gilt als eine der ideologischen Grundsäulen. Bei Verstößen am Arbeitsplatz droht der Ausschluss von amtlichen Leistungen.

Harte Strafen für Prominente vorgesehen

Die Veröffentlichung von Fotos ohne Kopftuch im Netz wird unter Strafe gestellt. Auch Ausreisesperren sind als mögliche Strafen vorgesehen. Die Justiz droht Einkaufspassagen, Restaurants und Museen bei Verstößen in ihren Einrichtungen mit Schließungen. Bei Beleidigung von verschleierten Frauen können sechs Monate Haft und 74 Peitschenhiebe verhängt werden.

Besonders hart sollen Prominente bei Verstößen bestraft werden. Hier sieht der Entwurf bei mehrfachen Verstößen Berufsverbote von bis zu 15 Jahren vor. Die Justiz soll ein Zehntel des Vermögens beschlagnahmen können. Ausländerinnen können bei Verstößen des Landes verwiesen werden.