Neue Regeln für Primärversorgungseinheiten in Kraft

Seit heute ist die Novelle des Primärversorgungsgesetzes in Kraft. Damit werden Kinder-Primärversorgungseinheiten (PVE) ermöglicht, zudem können PVEs auch an Wochenenden und Feiertagen zur Akutversorgung öffnen.

Ein neues Auswahlverfahren für solche Gesundheitseinrichtungen soll Gründungen rascher ermöglichen und Versorgungslücken füllen, so die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die eine Onlineplattform mit Infos und Jobangeboten für PVEs betreibt.

120 PVEs bis 2025 geplant

Aus den bisher 44 PVEs sollen bis 2025 120 in ganz Österreich werden, auch mehrere für Kinder sind in Planung. Jede PVE besteht nach den Vorgaben der Novelle aus einem Kernteam mit mindestens zwei Ärztinnen bzw. Ärzten (statt bisher drei) für Allgemeinmedizin und einem oder mehreren Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ordinationsassistentinnen oder -assistenten.

Darüber hinaus können orts- und bedarfsabhängig weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen eingebunden werden.

Der ärztliche Teil des Kernteams kann auch nur aus Fachärztinnen und -ärzten für Kinder- und Jugendheilkunde bestehen oder aus einer Kombination von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten.

Sind in einer Versorgungsregion zwei Stellen für Allgemeinmediziner oder Kinderärzte unbesetzt, haben die Ärztekammer und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig sechs Monate Zeit, neue Medizinerinnen oder Mediziner zu finden.

Danach können Land und ÖGK in Abstimmung mit den anderen Krankenversicherungsträgern gemeinsam die Ausschreibung einer Primärversorgungseinheit initiieren. Das bringt ein schnelleres Auswahlverfahren für PVEs.