Wölfe: Umweltministerium sieht Rechtsbrüche der Länder

Das Umweltministerium hat seine Kritik an Wolfsabschüssen bekräftigt und in Stellungnahmen zu Verordnungen mehrerer Bundesländer detailliert dargelegt.

Unter anderem bemängelt das Ressort die „fehlende Einzelfallprüfung“ sowie die „fehlende Zweck-Mittel-Relation“ nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU. Ob ein Abschuss für die Zielerreichung tauglich ist, werde in den Verordnungen nicht begründet, heißt es in einem Ministeriumsschreiben, das der APA vorliegt.

Ebenfalls unter Bezugnahme auf die FFH-Richtlinie ortet das Ressort von Leonore Gewessler (Grüne) in den „Wolfverordnungen“ mehrerer Bundesländer „Unverhältnismäßigkeit“.

Entnahme nach Rissen „unsachlich“

Die Schaffung einer Entnahmemöglichkeit allein aufgrund von Rissen ungeschützter Nutztiere in einem nach einem Rissereignis festgelegten nicht schützbaren Bereich eines Alp- und Weideschutzgebietes sei „unsachlich“, wird in der Antwort auf eine Anfrage des Wolfsexperten Kurt Kotrschal mitgeteilt.

Zudem sieht das Ministerium in seiner Stellungnahme kein Vorliegen der Rechtfertigungsgründe. „Entnahmen“, also Abschüsse, dürften „nur unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß, in von der zuständigen Behörde genau begrenzter und spezifizierter Anzahl erfolgen“.