Novelle: Mehr Schutz für Schulkinder vor Gewalt

Das Bildungsministerium hat heute eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes in Begutachtung geschickt. Ziel ist es, den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt zu verbessern.

Die Maßnahmen umfassen einen Verhaltenskodex „für alle am Schulleben beteiligten Personen“, eine Risikoanalyse und ein Kinderschutzteam für jede Schule sowie Regeln zur Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen bis hin zu Betretungsverboten.

Verbindliche Verhaltensregeln, die für Schüler, Lehrpersonen, weitere Mitarbeiter und Erziehungsberechtigte gelten, sollen sicherstellen, dass es zu keiner Gewalt im Schulleben kommt, erläuterte das Ressort von ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek in den Gesetzesmaterialien zum Verhaltenskodex, den Schulen künftig ausarbeiten und auch Folgen bei Verstößen festlegen sollen.

Respektvoller Umgang als Ziel

Der Umgang miteinander und das Verhältnis zueinander sollen „von Achtung und Achtsamkeit, sowie Respekt vor der Würde des anderen geleitet werden“. Die geplanten Risikoanalysen sollen in den Schulen alle drei Jahre vorgenommen werden.

Ein Kinderschutzteam soll beratend, beobachtend und unterstützend sowohl für die Vorsorge zur Vermeidung von Gewalt gegen oder zwischen Schülern zur Verfügung stehen, aber auch für ein Eingreifen, Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen, Schülern und der Schulleitung bei möglichen Gefährdungen.

Ziel einer weiteren Maßnahme, der Festlegung der Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen, ist es laut Bildungsministerium, klare Regeln für den Schulstandort festzulegen, „die eine Kultur des Hinschauens und der offenen Kommunikation unter Wahrung schutzwürdiger Interessen aller Beteiligten ermöglicht, sodass Gefahrenlagen frühzeitig erkannt werden können“.

Zugang nur für bestimmte Gruppen

Zugang zu Schulen sollen grundsätzlich nur jene Personen haben, die einen Rechtsgrund dazu haben oder wenn ein rechtliches Interesse daran besteht. Dazu soll in einer noch zu erlassenden Verordnung ein bestimmter Personenkreis festgelegt werden. Allen anderen ist der Zutritt untersagt, ein Verstoß stellt eine Verwaltungsübertretung dar.

Zu den Berechtigten sollen unter anderen neben Schülern und Mitarbeitern auch Eltern etwa am Sprechtag und zum Vorlegen bestimmter Dokumente sein. Dazu kommen Lieferanten, Kantinenbetreiberinnen und Mitarbeiter anderer Unternehmen, die an der Schule Aufträge erledigen bzw. Mitarbeiterinnen von Blaulichtorganisationen und bestimmten Ämtern.