750 Mio. Euro: Grünes Licht für CoV-Förderungen

Die EU-Kommission genehmigt österreichische CoV-Hilfen in Höhe von 750 Millionen Euro. Das teilte die Kommission heute mit. Bereits ausbezahlte CoV-Förderungen dürften nicht zurückgezahlt werden müssen. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bezeichnete die Entscheidung in einer Aussendung als „gute Nachricht“ für jene Betriebe, die noch auf die Auszahlung der Beihilfen warten.

Hintergrund war ein Disput mit der EU-Kommission, die Österreich vorgeworfen hatte, die Obergrenzen für Beihilfen nicht eingehalten zu haben. So habe die Republik bei der Auszahlung nicht geprüft, ob einzelne Unternehmen mit Tochter- oder Schwesterunternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden und damit die beihilferechtlichen Höchstgrenzen durch Mehrfachauszahlungen überschritten wurden.

Zur Klärung dieser offenen Fragen des EU-Beihilferechts war im Frühjahr die Auszahlung von rund 4.000 Anträgen gestoppt worden.

„Nun können die Gespräche mit dem Vizekanzleramt zur Erlassung der notwendigen nationalen Richtlinie hoffentlich zeitnah abgeschlossen werden. Sobald die Richtlinie erlassen wird, kann die COFAG mit der Umsetzung beginnen“, sagte Brunner.

Klagsflut soll vermieden werden

Die Wirtschaftskammer (WKO) und der ÖVP-Wirtschaftsbund begrüßten in Aussendungen die erfolgte Genehmigung und pochten auf eine rasche Umsetzung der Richtlinie.

„Auch um eine drohende Klagsflut zu verhindern, muss diese Richtlinie nun ohne jede zeitliche Verzögerung von der Regierung in Kraft gesetzt und von der COFAG raschest abgearbeitet werden. Die Betriebe warten schon viel zu lange auf die ihnen zustehenden Zahlungen, geraten deswegen in Zahlungsschwierigkeiten und können teilweise sogar ihre Bilanzen nicht erstellen“, so WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf.