Schlagabtausch bei Anhörung zu Trump-Anklage

Bei der ersten Anhörung im Verfahren gegen Donald Trump im Zusammenhang mit der Kapitol-Attacke haben sich die Anwälte des früheren US-Präsidenten Medien zufolge einen Schlagabtausch mit der Richterin geliefert. Bei dem Termin gestern in der US-Hauptstadt Washington ging es um die Frage, ob Trump verboten werden soll, bestimmte Beweise, die im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gesammelt wurden, öffentlich zu machen.

Richterin Tanya Chutkan machte Medien zufolge deutlich, dass der Republikaner zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung habe. Dieses sei aber „nicht absolut“.

Im Anschluss an die Anhörung gab sie einem Antrag von Sonderermittler Jack Smith auf eine Schutzanordnung teilweise statt. Die Anordnung regelt den Umgang mit Beweismitteln, die die Staatsanwaltschaft in Vorbereitung des Prozesses der Verteidigung zur Verfügung stellen muss. Trump selbst war bei der Anhörung nicht anwesend. Er hatte nach der Anklage in üblicher Manier mit verbalen Attacken reagiert.

Richterin beschließt Schutzanordnung

Smith hatte Ende vergangene Woche eine Schutzanordnung beantragt, die Trump strikte Regeln für öffentliche Äußerungen zu dem Verfahren auferlegen soll. Smith schrieb in seinem Antrag, eine Anordnung sei in diesem Fall „besonders wichtig, weil der Angeklagte zuvor öffentlich Äußerungen in den sozialen Netzwerken über Zeugen, Richter, Anwälte und andere mit den Rechtsangelegenheiten (…) in Verbindung stehende Menschen gemacht hat“.

Die Äußerungen seien ein Beleg dafür, dass man sich nicht darauf verlassen könne, dass Trump vertrauliche Informationen, die ihm im Laufe des Verfahrens zugänglich gemacht würden, geheim halten werde, argumentierte Smith. Es bestehe die Gefahr, dass Trump Beweismaterial verwende, um Zeugen einzuschüchtern.

Verfahren soll „kein Spektakel“ werden

Richterin Chutkan befasste sich in der Sitzung mit den Positionen beider Seiten in dieser Frage. Trumps Anwälte wiesen die Argumente der Anklage zurück. Die Richterin machte nun deutlich, dass sie ihre Verpflichtung ernst nehme, dafür zu sorgen, dass das Verfahren kein Spektakel werde. Wenn das bedeute, dass Trump bestimmte Sachen nicht öffentlich sagen dürfe, dann sei das so.

„In einem Strafverfahren wie diesem unterliegt die Redefreiheit des Angeklagten den Regeln“, zitierte der Sender CNN die Richterin. Es war die erste Anhörung, die die 61-Jährige in dem Fall leitete – dieser war ihr per Zufallsprinzip zugewiesen worden.