Bargeld in Verfassung: Nehammer wirbt mit Video weiter

Nach der – auch innerparteilichen – Kritik wirbt Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nun in einem Video weiter für seinen Vorstoß, das Bargeld in der Verfassung zu verankern. Er setze sich „für den Erhalt unseres Bargelds“ ein und wolle, „dass Bargeld als Zahlungsmittel verfassungsrechtlich abgesichert wird“, bekräftigte Nehammer in dem Video, das heute online gestellt wurde, ohne Details zu einer Umsetzung zu nennen.

„Beim Bäcker, beim Friseur oder im Kaffeehaus. Bezahlst du bar oder mit Karte? Ich will, dass du genau das auch in Zukunft selbst entscheiden kannst“, duzt der Kanzler sein Publikum. „Immer wieder hört man, das Bargeld soll abgeschafft werden. Ich als Bundeskanzler sage dir, das wird es in Österreich so nicht spielen.“ Er wolle, dass Bargeld auch weiterhin angenommen wird.

„Ich werde mich dafür starkmachen, Bankomaten am Land und in den Städten zu erhalten“, denn Bargeld bedeute „Unabhängigkeit und Sicherheit“. Auf der verlinkten Homepage der ÖVP kann man dann abstimmen, ob einem Bargeld wichtig ist – vorausgesetzt, man gibt seine E-Mail-Adresse an und stimmt zu, dass man Newsletter erhält und ein Nutzerprofil erstellt wird.

FPÖ will „Kleingedrucktes“ lesen

Nicht alle Parteigranden der ÖVP können mit dem Vorstoß des Kanzlers etwas anfangen: Der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler etwa sprach sich gegen „unnötige Dekorationselemente“ in der Verfassung aus und meinte, diese sollte „kein lyrisches Lesebuch“ sein, für seinen Salzburger Kollegen Wilfried Haslauer handelt es sich um ein „Sommerlochthema“ „wie Loch Ness, das kommt jedes Jahr im Sommer“.

„Die Richtung stimmt schon einmal“, sagte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker im APA-Interview, bleibt aber grundsätzlich eher skeptisch: „Man muss sich erst einmal anschauen, welcher Gesetzestext vorgelegt wird. Wir haben nämlich eines gelernt: dass der Teufel im Detail liegt.“

Selmayr: Bargeld durch EU-Verfassung geschützt

Der Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Österreich, Martin Selmayr, verwies außerdem wiederholt darauf, dass das Bargeld ohnehin bereits durch die EU-Verfassung geschützt sei, Euro-Banknoten und Euro-Münzen seien kraft EU-Recht „gesetzliches Zahlungsmittel“.

„Es steht jedem Mitgliedsstaat frei, darüber zu entscheiden, was in die eigene Verfassung aufgenommen wird, solange das im Einklang mit europäischem Recht steht“, richtete Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) daraufhin aus.