Debatte über Bargeld in Verfassung reißt nicht ab

Die von der ÖVP angestoßene und angetriebene Debatte über eine Absicherung von Bargeld in der Verfassung reißt nicht ab. Nun meldete sich heute Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann in der „Kronen Zeitung“ zu Wort. Er sprach sich für eine nationale Regelung aus, um die Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Karte sicherzustellen. Laut Verfassungsexperte Christoph Bezemek (Uni Graz) wäre ein Recht auf Bargeld indes nur bedingt umsetzbar.

Im EU-Recht ist laut Holzmann nicht geregelt, ob Bargeld als Zahlungsmittel angenommen werden muss. „Da braucht es eine Nachschärfung“, plädierte er für eine Annahmepflicht für Bargeld. „Daher bedarf es einer rechtlichen Festlegung, dass man als Bürger das Recht hat, mit Bargeld, aber auch mit Karte zu zahlen.“

Holzmann Teil von Taskforce

Der Gouverneur ist Teil einer von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) einberufenen Taskforce, die einen runden Tisch zum Thema vorbereiten soll. „Es kann nicht sein, dass Geschäfte, Apotheken oder Kinos auf komplette Kartenzahlung umstellen, nur weil es für sie in der Abrechnung einfacher ist.“

Am Wochenende hatte der Leiter der EU-Kommissionsvertretung in Wien, Martin Selmayr, im „Kurier“-Gastkommentar geschrieben, dass das Bargeld „auch für die Zukunft durch vorrangiges EU-Recht geschützt“ sei. „Das Euro-Bargeld muss grundsätzlich überall im Euro-Raum zur Zahlung angenommen werden.“

Bezemek: Nicht an Zahlungsmodalitäten gebunden

Wegen der Privatautonomie für Geschäftstreibende, die in der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei, seien Private nämlich staatlich nur an ein Zahlungsmittel – den Euro – gebunden, „nicht aber an die Zahlungsmodalität“, so Verfassungsrechtler Bezemek im „Kurier“.

Einen Händler, Gastronomen oder Dienstleister zur Bargeldannahme zu verpflichten, sei aber nicht ohne eine Einschränkung von dessen Rechten möglich. Denkbar wäre laut Bezemek eine Festschreibung als Staatsziel, das hätte in erster Linie Programmcharakter für künftige Gesetzgeber.

Eine andere Möglichkeit wäre eine Festschreibung als Grundrecht, an das der Gesetzgeber im Falle von Plänen zur Einschränkung von Bargeld gebunden wäre – etwa bei der auf EU-Ebene diskutierten Geldwäscherichtlinie, die durch eine Obergrenze von 10.000 Euro kriminelle Geldflüsse erschweren soll.