Thüringer AfD-Mitglied bekommt Waffen zurück

Ein Mitglied der als rechtsextremistisch eingestuften Thüringer AfD kann vorläufig seine Waffen und die entsprechenden Erlaubnisscheine zurückbekommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gera in einem Eilverfahren.

Es wurde eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs angeordnet, teilte das Gericht heute mit. Zuvor hatten bereits mehrere Medien über die Entscheidung berichtet. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Waffenbesitz von Extremisten verboten

Die Thüringer AfD wird seit März 2021 vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte bereits Mitte vergangenen Jahres betont, den Waffenbesitz von Extremisten in dem deutschen Bundesland unterbinden zu wollen.

Die entsprechende Regelung wurde wegen der Einstufung des AfD-Landesverbandes auch auf Thüringer AfD-Mitglieder angewendet. Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises entzog also auch dem Antragsteller seine Waffenerlaubnisse und begründete das laut Gericht mit seiner fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Der Sportschütze wehrte sich dagegen.

„Bisher nicht tragfähig nachgewiesen“

Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts stellte nun fest, dass die „Voraussetzungen für einen Widerruf der Waffenerlaubnisse von der Waffenbehörde bisher nicht tragfähig nachgewiesen worden seien“, wie es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts hieß.

„Ein bloßer durch Tatsachen begründeter Verdacht reiche nicht aus. Weder aus dem Vermerk des Verfassungsschutzes vom 23. Mai 2022 noch aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 folge jedoch mit der erforderlichen Sicherheit die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes der AfD Thüringen“, heißt es in der Mitteilung.