UBS und Credit Suisse dürfen Russland-Geschäft nicht verkaufen

Die Schweizer Großbank UBS bleibt im Russland-Geschäft unter Druck. Ein Gericht in Moskau untersagte der UBS und ihrer Tochter Credit Suisse den Verkauf von Anteilen an ihren russischen Gesellschaften. Damit gab es einem Antrag der russischen Zenit Bank statt.

Das russische Finanzinstitut befürchtet, dass es bei einem Rückzug der UBS aus Russland Verluste aus seinen Forderungen gegenüber der Schweizer Bank erleiden würde. Das ist einem Gerichtsurteil zu entnehmen, wie die russische Nachrichtenagentur Interfax und die Schweizer Nachrichtenagentur AWP übereinstimmend berichteten. Die UBS wollte dazu nach AWP-Angaben keine Stellungnahme abgeben.

Allerdings lehnte das russische Gericht den Antrag der Zenit Bank auf eine Beschlagnahmung von Vermögenswerten in Höhe von 1,26 Milliarden Rubel (rund zwölf Mio. Franken) der Credit-Suisse-Filiale ab. Das russische Institut habe keine ausreichenden Argumente für die Maßnahme geliefert, hieß es zur Begründung.

Bereits vor Jahresfrist war ein ähnliches Urteil eines russischen Gerichts gegen die Credit Suisse ergangen, damals wegen einer nicht erfolgten Zahlung an die russische Transkapitalbank. Das Schweizer Institut konnte die Zahlung offenbar aufgrund der Sanktionsbestimmungen nicht leisten.