Causa Kurz: Erlass des Justizministeriums bei WKStA

In der Frage, ob sich Ex-Kanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz wegen mutmaßlicher Falschaussage im „Ibiza“-U-Ausschuss vor Gericht verantworten muss, dürfte eine Entscheidung gefallen sein. Einem Bericht des „Kurier“ zufolge, den eine Sprecherin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) der APA bestätigte, ist bei der Staatsanwaltschaft vor Kurzem ein Erlass des Justizministeriums mit der Entscheidung über das weitere Vorgehen eingelangt. Die WKStA prüft nun und gibt das Ergebnis wohl bald bekannt.

Der Akt lag zuletzt mehrere Monate in der zuständigen Sektion im Justizministerium. Der Weisungsrat, der die Ministerin berät, hatte dann im Juni grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben der WKStA, aber noch rechtliche Fragen. Der Akt wanderte daraufhin wieder zur WKStA und zur Oberstaatsanwaltschaft und Mitte Juli wieder ins Ministerium. Dort wurde schließlich die Entscheidung getroffen, ob Kurz angeklagt oder das Verfahren eingestellt wird. Wann die WKStA die Entscheidung veröffentlicht, wurde gegenüber der APA nicht beantwortet.

Im Kern geht es bei den Falschaussagevorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im „Ibiza“-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt – und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.