Deutsche Autolobby lädt „Letzte Generation“ zu Automesse ein

Der deutsche Verband der Automobilindustrie (VDA) hat die Klimaaktivisten und -aktivistinnen der „Letzten Generation“ zur Auto- und Verkehrsmesse IAA in München eingeladen. Sie könnten einen Infostand aufbauen, sagte ein VDA-Sprecher heute und bestätigte damit einen Bericht der Tageszeitung „Die Welt“. Die Aktivisten ließen eine Teilnahme offen.

Ein Sprecher der Gruppe teilte mit: „Wir können bestätigen, dass die ‚Letzte Generation‘ eine Einladung auf eine Ausstellungsfläche der IAA erhalten hat.“ Der Sprecher äußerte sich nicht dazu, ob sie das Angebot auch annimmt.

Die Veranstalter der IAA, die am 5. September vom deutschen Kanzler Olaf Scholz (SPD) eröffnet wird, suchen den Dialog auch mit Klimaaktivisten und mit Kritikern der Veranstaltung. So soll die 21-jährige Sophia Kianni am 6. September auf der IAA über die von ihr gegründete Klimaschutzinitiative Climate Cardinals sprechen.

Gegner der IAA riefen zu Großdemo auf

Gegner der IAA und des motorisierten Individualverkehrs haben für den 10. September zu einer Großdemonstration „#BlockIAA!“ aufgerufen. Sie werde vom Luitpoldpark aus starten, wo ab 5. September etwa 1.500 Aktivisten und Aktivistinnen in einem Protestcamp erwartet werden. „Wir werden in der Innenstadt, direkt an den Ausstellungsorten, unseren Aktivismus für eine klimagerechte Mobilitätswende der IAA entgegensetzen“, sagte eine Sprecherin des Organisationsteams.

Vorschlag einer Strafverschärfung in Österreich

Wenn Klimaaktivisten künftig in Österreich etwa Rettungsfahrzeuge im Einsatz blockieren und dadurch Menschenleben gefährden, sollen die Verantwortlichen künftig für bis zu drei Monate hinter Gitter, wie erst kürzlich ein ÖVP-Vorschlag vorsah. Dieser war vor wenigen Tagen dem grünen Koalitionspartner übermittelt worden, der sich wenig erfreut zeigte und von „Bestrafungsfantasien“ sprach.

Der Vorschlag einer Strafverschärfung enthält zwei Punkte: Zum einen müsse der Leiter der Versammlung dafür sorgen, dass die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen nicht behindert wird. Hier droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 720 Euro. Und mit drei Monaten Freiheitsstrafe müsse rechnen, „wer die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen behindert und dadurch eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit anderer Personen herbeiführt“.