Pensionen sollen 2024 um etwa 9,7 Prozent steigen

Die Pensionen sollen im kommenden Jahr um rund 9,7 Prozent steigen: Das ergibt sich aus der Durchschnittsinflation der letzten zwölf Monate. Diese beinhaltet für Juli 2023 den vorläufigen Wert, die endgültige Inflationsanpassung kann sich daher noch ändern. Grundlage bildet die durchschnittliche Steigerung des Verbraucherpreisindex. Die Berechnung des Richtwerts erfolgt durch das Sozialministerium auf Basis der von Statistik Austria heute verlautbarten Inflationsraten.

Grafik zeigt Daten zu den Pensionserhöhungen seit 2014
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: Statistik Austria

Verwendet wird zur Berechnung das arithmetische Mittel der von der Statistik Austria veröffentlichten zwölf Jahresinflationsraten. So ergibt sich der Wert von 9,7 Prozent, der aufgrund der Teuerung deutlich höher ist als die 5,8 Prozent von August 2021 bis Juli 2022. Zuletzt sank die Inflation kontinuierlich, für Juli betrug sie sieben Prozent, im Juni acht und im Mai 8,9 Prozent. Letztmals über zehn Prozent lag sie im Februar mit 10,9, der höchste Wert wurde im Jänner mit 11,2 verzeichnet.

Rauch kündigt Gespräche an

Zur Erhöhung der Pensionen werde es in den kommenden Wochen noch Gespräche in der Regierung geben, kündigte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) an. Die Kosten für eine Erhöhung um den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent würden nach Berechnungen des Sozialministeriums rund 5,3 Milliarden Euro betragen (ohne Beamtenpensionen).

„Wie auch bereits von Bundeskanzler Karl Nehammer kommuniziert, wird es eine Pensionserhöhung um den gesetzlichen Anpassungswert geben“, sagte Finanzminister Magnus Brunner. Die Erhöhung sorge dafür, dass „die Last der Teuerung“ bei Bezieherinnen und Beziehern niedriger Pensionen abgefedert werde. Details für eine mögliche Begrenzung für besondere hohe Pensionen würden „in den nächsten Wochen“ verhandelt werden.

Für Pensionistenvertreterinnen und -vertreter ist klar: „Dieser Wert steht außer Streit, Reduktionen oder Gegenrechnungen diverser Einmalzahlungen kommen nicht infrage“, so Seniorenratsvorsitzender Peter Kostelka in einer Aussendung. Neben dem vollen Anpassungswert fordern Kostelka und Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec die Abgeltung des Kaufkraftverlustes der vergangenen zwei Jahre und die dauerhafte Abschaffung der Aliquotierung je nach Pensionsantrittsmonat.

Automatische Valorisierung „Meilenstein“

Um 9,7 Prozent steigen werden jedenfalls die Sozial- und Familienleistungen mit 1. Jänner 2024. „Die automatische Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen ist ein Meilenstein. Mit der Erhöhung sichern wir besonders die Familien mit geringen Einkommen finanziell ab“, so Rauch. Nach Berechnungen des Sozialministeriums liegen die Kosten des Bundes dafür bei rund 665 Millionen Euro.

Die Valorisierung betrifft Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld sowie Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe.

Bestehen bleiben im kommenden Jahr Leistungen aus dem bereits beschlossenen „Paket gegen Kinderarmut“: Alle Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe und Ausgleichszulage sowie Alleinverdiener und Alleinverdienerinnen mit einem Monatseinkommen bis 2.000 Euro brutto erhalten 60 Euro pro Kind und Monat befristet bis Ende 2024.