Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis

Starkoch Alfons Schuhbeck muss in den kommenden Tagen ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihn zum Haftantritt geladen. Eine Sprecherin teilte heute mit, „dass die Ladung zum Haftantritt heute Vormittag dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat“.

Ein Datum teilte die Sprecherin auf Anfrage nicht mit, allerdings werde er die Haft „in den kommenden Tagen“ antreten müssen.

Starkoch Alfons Schuhbeck
APA/AFP/Christof Stache

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Schuhbeck war im Oktober wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil bestätigte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Juni weitgehend, es sei „im Wesentlichen rechtskräftig“, entschied der BGH.

Inzwischen wurde auch gegen Schuhbeck selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet, außerdem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung nicht fristgerecht gezahlt haben soll.

Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber „auf Antrag beider Parteivertreter“ auf Ende Oktober verlegt – wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.