Neue Ideen für Verfassung: VfGH-Präsident bedeckt

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, will die jüngsten Ideen für Verankerungen in der Verfassung nicht kommentieren. Dass er mit allem leben können müsse, was nicht gegen das Grundprinzip der Verfassung verstoße, bejahte er in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ gestern Mittag.

Dabei ging es etwa um den Vorstoß der ÖVP, das Bargeld in der Verfassung zu verankern, sowie um jenen der SPÖ, den freien Seezugang in die Verfassung zu schreiben.

Sehr zurückhaltend war Grabenwarter auch, was die Vakanz an der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts angeht, die einer koalitionären Blockade in Verbindung mit der Besetzung der Bundeswettbewerbsbehörde geschuldet ist. Der VfGH-Präsident verwies darauf, selbst (als Mitglied der Ernennungskommission) an dem Verfahren beteiligt gewesen zu sein, und dass er die Sache daher nicht öffentlich kommentieren wolle.

Einen Schaden für das Gericht befürchtet er offensichtlich nicht. Auch im VfGH habe man vor drei, vier Jahren eine interimistische Leitung gehabt. Das sei zwar anstrengend gewesen, aber: „Ich habe keine Klagen in Erinnerung, dass die Qualität der Rechtssprechung gelitten hätte.“