Rechte für Menschen mit Behinderung: UNO kritisiert Österreich

Der UNO-Fachausschuss zur Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat gestern in Genf die zweitägige Prüfung der österreichischen Behindertenpolitik abgeschlossen. Der Unabhängige Monitoringausschuss erklärte im Anschluss, während der Prüfung habe es seitens der UNO unter anderem „massive Kritik zum Bereich Bildung gehagelt“. Man erwarte „sehr stark formulierte Empfehlungen“, sagte eine Sprecherin des Monitoringausschusses gegenüber der APA.

Der offizielle Endbericht („Concluding Observations“) wird erst in einigen Wochen – voraussichtlich Anfang oder Mitte September – vorliegen. Seitens des Monitoringausschusses, der in Österreich die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention überwacht, hieß es im Anschluss an die Tagungen, die Mitglieder des UNO-Fachausschusses seien „äußerst gut vorbereitet“ gewesen.

Bildung wurde scharf kritisiert

„Wie von uns erwartet, hat es vonseiten des UNO-Komitees massive Kritik zum Bereich Bildung gehagelt. Die eklatanten Versäumnisse bei der Umsetzung inklusiver Bildung wurden gnadenlos aufgezeigt. Österreich muss jetzt handeln, um diese Mängel schnellstens zu beheben“, sagte Tobias Buchner vom Vorsitzteam des Monitoringausschusses in einer Aussendung.

Vorsitzteammitglied Daniela Rammel ergänzte, die „vielen Fragen“ an Österreich zur aktuellen Situation von Frauen mit Behinderungen hätten gezeigt, dass sich Österreich mehr mit der Intersektion (Mehrfachdiskriminierung, Anm.) von Frauen mit Behinderungen befassen müsse. „Für Inklusion und explizit De-Institutionalisierung gibt es weder ein Konzept noch einen Zeitplan in Österreich“, kritisierte Bernadette Feuerstein vom Monitoringausschuss.

Rauch sieht Fortschritte seit 2013

Seitens des Sozialministers Johannes Rauch (Grüne) hieß es in einer Aussendung, Ziel bleibe die vollständige, umfassende Inklusion von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen. Der Minister verwies darauf, dass sich Österreich zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention mit der Ratifizierung vor rund 15 Jahren verpflichtet hat. Der Ressortchef sagte, es habe „wichtige Fortschritte“ seit der letzten Prüfung im Jahr 2013 gegeben. Man müsse dennoch „aktiv und zielstrebig weiterarbeiten“.

Die Behindertenanwältin des Bundes, Christine Steger, sieht Österreich bei der Umsetzung der Konvention „im Rückwärtsgang“, wie sie in einer Aussendung erklärte. Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ), der ebenfalls die Fragen des UNO-Fachausschusses beantwortet hat, forderte anlässlich der Prüfung „Rechtsanspruch statt Almosen“.

Scharfe Kritik von NEOS

NEOS-Behindertensprecherin Fiona Fiedler sprach in einer Aussendung von einem „Armutszeugnis für die Regierung“. Die Gespräche im Fachausschuss der Vereinten Nationen hätten nun bescheinigt, „dass sich Österreich seit 2017/2018 bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention sogar verschlechtert hat“.