EU-Ausnahmeregelung für Leuchtstoffröhren endet

In der EU läuft heute eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren aus. Nach Angaben der EU-Kommission dürfen Lampen vom Typ T5 und T8 künftig nur noch dann über den Ladentisch gehen, wenn sie aus bereits produzierten Lagerbeständen stammen. Ausgenommen sind nur Lampen für spezielle Verwendungszwecke zum Beispiel im Militärbereich.

„Für T5- und T8-Röhren stehen jetzt geeignete Alternativen zur Verfügung, die sowohl zu Energieeinsparungen als auch zum Verzicht auf das Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen führen können“, erklärte eine Sprecherin der EU-Kommission der dpa. Deshalb habe man beschlossen, die Ausnahmeregelung für diese Produkte auslaufen zu lassen. Die Nutzung bleibe allerdings erlaubt.

Grund für die geplante Verbannung der Leuchtstofflampen aus der EU sind neben dem vergleichsweise hohen Energieverbrauch insbesondere die Gefahren durch das enthaltene Quecksilber. „Quecksilber ist ein chemisches Element mit neurotoxischen Wirkungen, das ein hohes Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt“, erklärte die Sprecherin.

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