Whistleblower-Meldestellen im Justizbereich

Seit dem Wochenende sind im öffentlichen Sektor Meldeplattformen zum Schutz von anonymen Hinweisgeberinnen und -gebern in Betrieb, die in Umsetzung einer EU-Whistleblower-Richtlinie implementiert wurden. Beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde sowohl eine interne als auch eine externe Meldestelle eingerichtet, die interne Meldestelle des Justizressorts ist über ein webbasiertes Hinweisgebersystem erreichbar.

Die justizielle Meldestelle existiert bereits seit 10. Juli und steht Bediensteten der Justiz, die Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben, zur Abgabe von anonymen Hinweisen zur Verfügung. Gemeldet werden können etwa Fälle von sexueller Belästigung und Gewalt im Arbeitsumfeld, Verstöße gegen das Gebot des achtungsvollen Umgangs, aber auch Hinweise auf Korruption und Verstöße gegen Compliance-Regeln in Form von Geschenkannahmen, Einladungen, Bewirtungen, Nebenbeschäftigungen und Sponsoring.

Auf die justizielle Meldestelle wurde bisher 6.795-mal zugegriffen. Neun Hinweise sind seit der Inbetriebnahme eingegangen, teilte das Justizministerium auf APA-Anfrage mit.
Beim BAK haben am Freitag Meldestellen für den privaten und den öffentlichen Bereich, die jeweils eine anonyme Kommunikation gewährleisten, ihren Betrieb aufgenommen.