Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen

Kann man wegen Naturereignissen wie Überflutungen und Murenabgängen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen, braucht man keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Der ÖGB Tirol wies in diesem Zusammenhang auf eine gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung hin.

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