Rammstein-Sänger Till Lindemann
APA/dpa/Malte Krudewig
Berlin

Ermittlungen gegen Lindemann eingestellt

Das Strafermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten ist von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann „sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen“ habe, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Auch für den Vorwurf, er habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise. Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden.

Die darin geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun. Als erstes Medium hatte die „Berliner Zeitung“ über die Einstellung der Ermittlungen berichtet.

Tatvorwürfe nicht ausreichend konkretisiert

Mutmaßliche Geschädigte hätten sich nicht an die Ermittlungsbehörden, sondern an Journalistinnen und Journalisten gewandt, die sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten. Daher habe keine Möglichkeit bestanden, Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren. Auch habe die Behörde so keinen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und ihren Angaben bei Vernehmungen gewinnen können.

Die Angaben einer Youtuberin, die Vorwürfe erhoben hatte, seien in den Vernehmungen zu unkonkret geblieben, weil sie auch kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle habe schildern können. Andere von ihr erwähnte Menschen seien nicht ausreichend identifizierbar benannt worden.

Unterlagen aus Vilnius analysiert

Die litauischen Behörden hatten bereits die Einleitung von Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Konzert in Vilnius abgelehnt. Diese Unterlagen habe die Staatsanwaltschaft Berlin ausgewertet. Auch dabei hätten sich keine Anhaltspunkte für Sexualstraftaten ergeben. Die Herkunft eines Hämatoms allein lasse keinen Rückschluss auf eine solche Tat oder einen Beschuldigten zu, hieß es. In den Unterlagen habe es keine Anhaltspunkte für die unfreiwillige Einnahme von Drogen oder nicht einvernehmlichem Sex gegeben.

Rechtsanwälte sehen „unzulässige Darstellungen“

Zudem konnte auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen hinsichtlich einer sexuellen Beziehung zu Lindemann nicht erhärtet werden. Diese Zeugin sei anonym geblieben und habe deshalb nicht vernommen werden können. Auch die Ermittlungen gegen die Tourmanagerin, gegen die Vorwürfe des Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstage-Bereich erhoben worden waren, wurden eingestellt.

Lindemann selbst meldete sich per Instagram zu Wort: „Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben“, schrieb er.

„Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise beziehungsweise Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt“, erklärte die Kanzlei Schertz Bergmann, die Lindemann vertritt, am Dienstag. Gegen „unzulässige Darstellungen“ und „rechtswidrige Verdachtsberichterstattung“ werde die Kanzlei weiter zivilrechtlich vorgehen.