AK wehrt sich gegen Attacken von FPÖ und NEOS

Die Arbeiterkammer (AK) reagiert auf die Kritik von FPÖ und NEOS. Wer die Pflichtmitgliedschaft abschaffen wolle, fordere quasi die Abschaffung der AK, sagte Direktorin Silvia Hruska-Frank zu einem entsprechenden Antrag, den die Freiheitlichen für die Nationalratssitzung heute angekündigt haben. Auch die jüngste NEOS-Kritik an hohen Einnahmen der Kammer wies sie zurück.

„Wer uns schwächt als Arbeiterkammer, der schwächt unsere Mitglieder“, so Hruska-Frank: „Das ist ein Frontalangriff auf Menschen, die jeden Tag bei uns zu ihrem Recht kommen wollen.“

Auch AK-Präsidentin Renate Anderl meldete sich zu Wort: „Wir sind bei Notfällen in der Arbeitswelt die Rettung für die Arbeitnehmer:innen – und auf die Rettung schießt man nicht“, hieß es in einer Aussendung. Ausgerechnet eine Organisation wie die AK schwächen zu wollen, die in Zeiten der Rekordteuerung mehr denn je gebraucht werde, sei schon skurril, sagte der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian.

Die Direktorin der Wiener AK und der Bundesarbeitskammer, die im Vorjahr Christoph Klein nachgefolgt ist, verwies auf die aktuellen Zahlen der Kammern. Demnach kamen im Vorjahr 565,5 Mio. Euro aus den Beiträgen der Mitglieder herein, heuer soll das auf 572 Mio. Euro steigen, was die Gehaltsentwicklung und die Beschäftigung widerspiegle. Die Zahl der Mitglieder sei in den vergangenen 20 Jahren von drei auf vier Millionen Menschen gestiegen.

0,5 Prozent von Lohn und Gehalt an AK

Von Lohn bzw. Gehalt gehen 0,5 Prozent zwölfmal jährlich automatisch an die AK. Bei einem mittleren Einkommen mache der Beitrag etwa die Hälfte aus. Ein Viertel der Mitglieder zahle gar keinen Beitrag, etwa als Wenigverdiener, weil sie in Karenz oder arbeitslos sind. Mehr als 2,1 Mio. Beratungen würden damit jährlich durchgeführt.

Die einzelnen Bilanzposten der Kammer verteidigte Hruska-Frank. Das Anlagevermögen von österreichweit 290 Mio. Euro an Sachanlagen umfasse vor allem Gebäude und Liegenschaften, die man für Beratungs- und Bildungstätigkeit benötige. Zu Rückstellungen sei man gesetzlich verpflichtet, Rücklagen brauche man, weil der Kammer nicht erlaubt sei, hierfür Darlehen aufzunehmen.

Rund fünf Mio. Euro Aufwendungen aus Wertpapieren kämen dadurch zustande, dass man den Buchwert der – laut AK extrem risikoarmen – Anlagen im Vorjahr abgewertet habe. Man habe aber keine Anleihe vor Ablauf veräußern müssen und real keinen Cent verloren. Auch die Wahlrückstellung in Höhe von 35 Mio. Euro rechtfertigte sie.