Werner Kogler und Karl Nehammer
APA/Georg Hochmuth
Regierung einig

Entlastungen bei Mieten und Gebühren

Kurz vor Beginn der von SPÖ und FPÖ beantragten Sondersitzung des Nationalrats zur Teuerung hat die ÖVP-Grünen-Regierung Mittwochfrüh neue Maßnahmen im Kampf gegen die Inflation vorgestellt. Kommen sollen nun doch ein Mietpreisdeckel, ein Stopp bei Gebührenerhöhungen auch in Gemeinden und verschärfte Gewinnabschöpfungen bei Energiekonzernen.

Da im kommenden Jahr vor allem bei gemeinnützigen Wohnungen ein Mietpreisanstieg von 15 Prozent absehbar sei, werde die Regierung ab 2024 einen Mietpreisdeckel für alle gesetzlich regelbaren Mieten einführen, kündigte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) an.

Der Mietpreisdeckel soll für die kommenden drei Jahre den Anstieg der Mieten auf maximal fünf Prozent pro Jahr begrenzen. Dazu soll im Parlament ein Initiativantrag eingebracht werden. Die Opposition sei eingeladen, mitzutun. Zudem werde an einer langfristigen Regelung gearbeitet.

Statement von Kanzler Karl Nehammer

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) über die neuen Maßnahmen gegen die hohe Inflation.

Kogler: Deckel betrifft 75 Prozent aller Mieten

In diesen von der Regierung vorgestellten Mietpreisdeckel fallen geförderte Wohnbau, Kategorie- und Richtwertmieten, nicht aber freie Mietverträge. Laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sind damit rund 75 Prozent aller Mietverhältnisse, rund 1,2 Millionen Mieten, eingebunden. Er rechnet mit einer Ersparnis von 500 bis 1.500 Euro für kleinere und mittlere Mieten.

Die Regierung wolle vor allem sprunghafte Mieterhöhungen, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucherpreisindex als Faktor für die Erhöhungen herangezogen wird, verhindern, betonte Kogler. Er sieht in dem Mietpreisdeckel auch einen Beitrag zur Dämpfung der Inflation. Die Regierung verschließe sich nicht vor einer Regelung auch für freie Mietverträge, so Nehammer. Das sei aber um einiges komplexer zu regeln, da hier in private Verträge eingegriffen würde.

Statement von Vizekanzler Werner Kogler

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) über die neuen Maßnahmen gegen die hohe Inflation.

Späte Einigung auf Mietpreisdeckel

Eine Mietpreisbremse steht schon seit Monaten zur Diskussion. Bisher scheiterten die Verhandlungen von ÖVP und Grünen aber. Die ÖVP hatte zum Mietendeckel auch Vergünstigungen für Vermieter und einen Erlass der Grunderwerbssteuer gefordert. Ein knappes halbes Jahr später einigte sich die Regierung nun doch.

Für die Vermieter begrenze sich der Mietpreisdeckel aber auf fünf Prozent, argumentierte Nehammer das nunmehrige Ja zu einer Mietpreisbremse. Zudem werde an Anreizen zu einer Wärmedämmung gearbeitet. Es müsse auch Sinn ergeben, Wohnungen zu vermieten. Dafür brauche es eine Balance, so der Kanzler.

Vignette und Klimaticket werden nicht teurer

Kogler strich den Maßnahmenmix der Regierung im Kampf gegen die Teuerung hervor – bestehend aus Direktzahlungen, Steuersenkungen, Eingriffen in Preise und Valorisierung der Sozialleistungen. Die Regierungsspitze betonte hier etwa die Erhöhung der Familienbeihilfe um 9,7 Prozent. Maßnahmen setzen will die Regierung nun auch bei den Gebühren.

Deren Erhöhung sei ebenfalls inflationstreibend, so Nehammer. Die Regierung will das stoppen. Die Preise für Autobahnvignette und Klimaticket werden nicht erhöht. Gemeinden sollen ebenfalls dazu aufgefordert werden, die Gebühren etwa für Müll und Wasser nicht zu erhöhen. Um die Belastungen abzufedern, will die Regierung den Gemeinden dafür 150 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Die Abwicklung soll mit Hilfe der Bundesländer erfolgen.

Rupert Dworak, Vizepräsident des Österreichischen Gemeindebundes, will einen Stopp bei der Erhöhung von Gemeindegebühren nur dann akzeptieren, wenn den Kommunen die dadurch entfallenen Einnahmen zu 100 Prozent vom Bund abgegolten werden.

Verschärfte Gewinnabschöpfung

Weiterhin ein „Dorn im Auge“ seien Krisengewinne von Unternehmen, sagte der Bundeskanzler. „Wir werden die Gewinnabschöpfung deutlich erhöhen.“ Bei Erdöl und Gas müsse die Preisreduktion von den Unternehmen weitergegeben werden – wenn das nicht geschehe, werde der Gewinn abgeschöpft. Wurde bisher nur Zufallsgewinn abgeschöpft, wenn er 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn vergangener Jahre lag, soll künftig bereits bei zehn Prozent angesetzt werden.