ÖVP und Grüne planen Mietpreisdeckel mit Zweidrittelmehrheit

Der gestern angekündigte Mietpreisdeckel hat seinen ersten Schritt im Parlament geschafft. Der Gesetzesantrag wurde von ÖVP und Grünen eingebracht. Überraschenderweise enthält der Entwurf, mit dem drei Gesetze geändert werden sollen, Verfassungsbestimmungen. Somit wird es den Deckel nur mit Stimmen der SPÖ oder der FPÖ geben.

Vor der Sondersitzung des Nationalrats, die von SPÖ und FPÖ beantragt wurde, hatte die ÖVP-Grünen-Regierung ihr Maßnahmenpaket gegen die hohe Inflation präsentiert. Darin enthalten ist auch ein Mietpreisdeckel.

Wer in einer Wohnung mit gesetzlich geregeltem Mietverhältnis – also etwa im gemeinnützigen Wohnbau – lebt, darf künftig mit Mieterhöhungen von höchstens fünf Prozent pro Jahr rechnen. Diese Regelung gilt für die kommenden drei Jahre (2024, 2025 und 2026).

Einfache Mehrheit möglich

So lautet jedenfalls der Plan. Der Antrag, der gemeinsam von ÖVP und Grünen eingebracht wurde, enthält aber Verfassungsbestimmungen. Das bedeutet eine zusätzliche Hürde auf dem Weg zum Beschluss, denn die Koalition braucht nun die Stimmen von SPÖ oder FPÖ.

Die entsprechenden Gesetze (Mietrechtsgesetz, Richtwertgesetz und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz), die im Antrag angeführt sind, könnten jedoch auch einfachgesetzlich geregelt werden. In den Begründungen wird keine Erklärung angeführt.

Aus dem Justizministerium hieß es auf APA-Anfrage, die Änderungen hätten Auswirkung auf eine Vielzahl bestehender Verträge. Durch die Ausgestaltung als Verfassungsbestimmung solle die zu beschließende Regelung rechtlich abgesichert werden.

Keine Prüfung durch Verfassungsgerichtshof

Bis zum Beschluss sind Änderungen freilich noch möglich. Die Opposition könnte etwa ihre Zustimmung nur erteilen, wenn ihre Forderungen mit einfließen. Gleichzeitig müssten SPÖ und FPÖ eine Ablehnung der Deckelung, die sie schon lange fordern, auch argumentieren.

Auf ORF.at-Nachfrage betonte Wohnsprecherin Nina Tomaselli (Grüne), dass man die „potenzielle Ersparnis durch den Mietendeckel für die Mieter und Mieterinnen gesetzlich wasserdicht machen“ und „sie vor allfälligen Klagen schützen“ wolle. Vor wem genau man das Gesetz schützen will, ist nicht klar.

Jedenfalls wird mit einer beschlossenen Verfassungsbestimmung der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner inhaltlichen Kontrolle des Gesetzes beschränkt. Der VfGH kann zwar auch Verfassungsgesetze prüfen, sie aber nur dann aufheben, wenn sie der „Grundordnung“ der Verfassung widersprechen.