Schweiz will Anwälte bei Geldwäsche stärker in Pflicht nehmen

Die Schweizer Regierung will die Regeln für die Geldwäschebekämpfung verschärfen und Anwälte stärker in die Verantwortung nehmen. „Ein leistungsfähiges System zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist für den guten Ruf und den nachhaltigen Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts unerlässlich“, so die Regierung heute nach ihrem turnusmäßigen Treffen.

„Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar“, hieß es. Das Parlament soll nächstes Jahr über den nun in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf entscheiden.

Schweiz will auch Umgehung von Sanktionen verhindern

Dieser sieht etwa vor, dass für bestimmte Beratungstätigkeiten und insbesondere Rechtsberatungen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche besteht, künftig die Sorgfaltspflichten betreffend Geldwäsche gelten sollen.

Als risikobehaftet sieht die Regierung dabei insbesondere die Strukturierung von Gesellschaften und Immobilientransaktionen an. Weiter sollen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Firmen und anderen juristischen Personen künftig in einem landesweiten Register erfasst werden.

Geplant sind zudem Maßnahmen, um die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen gemäß Embargogesetz zu verhindern. Beispielsweise soll der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel von 100.000 auf 15.000 Franken (15.693,66 Euro) gesenkt werden, und bei Immobiliengeschäften sollen künftig für alle Bargeldtransaktionen unabhängig von ihrer Höhe die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gelten.