Eltern-Kind-Pass: Bund gab Geld für Honorarerhöhung frei

Die Honorare von Ärztinnen und Ärzten für Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen werden rückwirkend ab 1. Jänner erhöht. Die Bundesregierung hat nun die Budgetmittel dafür, insgesamt 19,75 Millionen Euro pro Jahr, freigegeben, nachdem sich Sozialversicherung und Ärztekammer im Frühjahr auf die neuen Tarife geeinigt hatten, hieß es heute in einer Aussendung. Die erste Erhöhung der Honorare nach fast 30 Jahren beträgt im Durchschnitt rund 75 Prozent.

Im Sommer beschloss der Nationalrat auch die Weiterentwicklung zum neuen, digitalen Eltern-Kind-Pass. Er wird über die kommenden Jahre schrittweise durch zusätzliche Leistungen deutlich erweitert.

Neu im Programm sind unter anderem die Elternberatung, zusätzliche psychosoziale Beratungselemente und ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung und ein Hörscreening für Neugeborene. Auch eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung wird aufgenommen.

Für die Ausweitung der Leistungen sind zusätzlich 17 Millionen Euro jährlich budgetiert, wurde in der Regierungsaussendung erklärt. Insgesamt betrage die Investition von Bund und Sozialversicherung für die Erhöhung der Honorare und die Ausweitung der Leistungen damit 36,75 Mio. Euro pro Jahr. Zusätzlich sind einmalig zehn Mio. Euro für die Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes vorgesehen.