Der Schauspieler Florian Teichmeister
APA/Florian Wieser
Strafprozess

Teichtmeister erscheint vor Gericht

Am Dienstag wird am Wiener Landesgericht für Strafsachen gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister verhandelt, der sich wegen Besitzes und Herstellung Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen vor einem Schöffensenat verantworten muss. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft, zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Einen Tag vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass neben Anwalt Philipp Wolm auch Rudolf Mayer Teichtmeisters Verteidigung vor Gericht übernehmen wird. Mayer hat reichlich Erfahrung in aufsehenerregenden Fällen, verteidigte er doch unter anderen Josef Fritzl, einen der Helfer des Wien-Attentäters, Elfriede Blauensteiner und die als „Eislady“ bekannte Estibaliz C. Der 75-Jährige wird auch das Eingangsplädoyer für Teichtmeister halten.

Hauptziel der Verteidiger wird sein, dass der geständige Teichtmeister eine bedingte Haftstrafe bekommt. Nur so kann er einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum entgehen. Die Entscheidung fällt ein großer Schöffensenat aus zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern oder -richterinnen. „Mein Mandant ist schuldig, aber vertraut auf die Rechtsstaatlichkeit der Gerichte“, sagte Mayer. Und: „Es soll für meinen Mandanten weder einen Promibonus noch einen Promimalus geben.“

Anwalt Rudolf Mayer
APA/Georg Hochmuth
Mayer wird das Eingangsplädoyer für Teichtmeister halten

Langer Tatzeitraum

Teichtmeister, der bis zu seiner Entlassung im Jänner 2023 am Burgtheater Hauptrollen spielte, soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und unter anderem auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten abgespeichert haben. Ursprünglich wurde ihm seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen vorgeworfen. Die Verhandlung dazu hätte ursprünglich vor sieben Monaten stattfinden sollen, platzte aber wegen einer Erkrankung Teichtmeisters.

Die Verschiebung hatte Konsequenzen: Der zuständige Richter Stefan Apostol ließ von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten – immerhin rund 23 Terabyte – vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte. Das ist rechtlich als Herstellung zu qualifizieren und unterliegt einer höheren Strafdrohung.

Teichtmeister: Anklage nachgeschärft

Am Dienstag wird gegen Ex-Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister, dem der Besitz Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen wird, verhandelt. Die Ergebnisse der zusätzlichen, vom Richter in Auftrag gegebenen Ermittlungen sind eingelangt. Die Anklage wurde inzwischen nachgeschärft.

76.000 Dateien Gegenstand des Verfahrens

Insgesamt sind sogar 76.000 Dateien verfahrensgegenständlich, wovon sich rund 47.000 auf Darstellungen von unmündigen Minderjährigen, der Rest auf mündige Minderjährige, also Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 bezieht. Für den Fall eines Schuldspruchs hat die Staatsanwaltschaft Wien die Unterbringung des Schauspielers im Maßnahmenvollzug beantragt. Ausschlaggebend dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das – basierend auf den datenforensischen Erkenntnissen – dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt.

Landesgericht Wien
ORF.at/Zita Klimek
Im und um das Wiener Straflandesgericht wird es eng werden

Die Verhandlung findet aufgrund des regen medialen Interesses im Großen Schwurgerichtssaal statt. Die ersten Reihen des Saales sind für Medien reserviert, im Hinblick auf das beschränkte Platzangebot gibt es für Nichtmedienschaffende keine Garantie, überhaupt in den Saal gelassen zu werden. Zudem ist ein partieller Ausschluss der Öffentlichkeit während der Erörterung des Beweismaterials sowie des psychiatrischen Gutachtens möglich.

Demo geplant

Der Prozess wirft auch Sicherheitsfragen auf. Am vergangenen Wochenende fand im niederösterreichischen Langenlois eine Demonstration von vorgeblichen Kinderschützern statt, die großteils der rechten Szene zuzurechnen waren. Die Gruppe um den CoV-Maßnahmengegner Martin Rutter zog dabei mit einem Galgen durch den Ort. Laut Landespolizeidirektion wird für Dienstag eine Versammlung zum Thema „Hände weg von unseren Kindern“ in der näheren Umgebung des Landesgerichts stattfinden.

Gerichtssprecherin Christina Salzborn sagte am Montag, dass es seitens der Justiz verstärkte Sicherheitsvorkehrungen geben wird. Die Securitykräfte im Gericht wurden aufgestockt. Die Justiz hat zu gewährleisten, dass Teichtmeister unbeschadet ins Gericht gelangt und im Zusammenhang mit der Verhandlung seine körperliche Unversehrtheit garantiert ist. Zivile und uniformierte Beamte und Beamtinnen werden den Innen- und Außenbereich des Landesgerichts sichern, um einen geregelten Prozessablauf zu gewährleisten.

Strafrecht verschärft

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, ins Rollen gebracht hatte die Causa Teichtmeisters damalige Lebensgefährtin. Sie hatte eines der kinderpornografischen Bilder auf Teichtmeisters Handy entdeckt und die Polizei informiert. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen.

Strafverteidiger Mayer zum Teichtmeister-Prozess

Beim ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister sind Fotos und Videos von Kindesmissbrauch gefunden worden, am Dienstag startet der Prozess. Sein Strafverteidiger, Rudolf Mayer nimmt dazu Stellung.

„Es geht schon in Richtung gesundes Volksempfinden und Volksgerichtshof“, kommentierte Strafverteidiger Mayer die Auswüchse um das Teichtmeister-Verfahren. Prozesse wegen Besitzes und Herstellung von Kindesmissbrauchsmaterial – im Vorjahr gab es laut Justizministerium österreichweit 403 Verurteilungen – würden von den Gerichten üblicherweise binnen 30 Minuten und ohne öffentliches Interesse erledigt: „Wenn das kein Schauspieler ist, interessiert das keinen Menschen.“

Fressen für den Boulevard

In den vergangenen Wochen und Monaten hatten vor allem Boulevardmedien ausführlich über den 43-Jährigen berichtet, der bis zum Vorjahr im Theater und im Film reüssiert hatte. Zuletzt benutzte Teichtmeister nicht mehr öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis, weil er Anfeindungen befürchtete. Vorangegangen war mediale Empörung, nachdem Teichtmeister bei Lokalbesuchen in der Wiener Innenstadt fotografiert worden waren. In weiterer Folge wurden sogar Listen mit Lokalen veröffentlicht, die den Schauspieler nicht mehr bewirten wollten.