Uniqa-Klauseln in Lebensversicherungen unzulässig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diverse Klauseln in Lebensversicherungen der Uniqa für unzulässig erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht große Chancen, dass viele Konsumentinnen und Konsumenten Geld zurückbekommen können, und stellt einen Musterbrief zur Verfügung.

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