Klage gegen Websites wegen Google Fonts gescheitert

Der Versuch, wegen der Nutzung von Google Fonts Entschädigungszahlung zu erhalten, ist vor dem Bezirksgericht Wien-Favoriten gescheitert. Eine Klägerin konnte nicht beweisen, dass Betreiber und Betreiberinnen der Websites durch das Einbetten von Google Fonts ihre IP-Adresse an Google in die USA weitergegeben hätten.

Auch konnte die Klägerin ihren persönlichen Schaden nicht belegen, schreibt Raphael Toman von der Kanzlei Brandl Talos heute in einer Aussendung.

33.000 Firmen abgemahnt

Rund 33.000 Unternehmen wurden im letzten Jahr mit einem Abmahnschreiben zu Schadenersatzzahlungen aufgefordert, weil sie durch die Einbettung von Google Fonts angeblich die Datenschutzverordnung (DSGVO) verletzt hätten.

Denn mit der Nutzung der Google Fonts auf den Websites sei die Weitergabe der Daten in die USA und dadurch ein erhebliches Unwohlsein der Klägerin verbunden gewesen, so die Klage, die jeweils 190 Euro Schadenersatz forderte.

Klägerin verzichtete schließlich

Auch der zuständige Mitarbeiter des Mobilfunkdienstleisters habe nicht herausfinden können, an wen die IP-Adresse weitergegeben wurde. Dazu komme, dass wie im Vorverfahren schon geklärt wurde, die Seiten mit Google Fonts nicht von der Klägerin selber, sondern durch ein automatisiertes Programm aufgerufen wurden.

„In Anbetracht der klaren Ergebnisse des Beweisverfahrens hat die Klientin des Abmahnanwalts unmittelbar vor Schluss der mündlichen Verhandlung auf alle Ansprüche verzichtet“, schreibt Toman. Das Gericht verurteilte die Frau zu Zahlung der Verfahrenskosten. Das Urteil ist laut Toman „wegweisend“ für andere von den Abmahnungen betroffene Unternehmen.