Passprobleme oppositioneller Belarussen teils lösbar

Die Entscheidung von Machthaber Alexander Lukaschenko, Reisepässe künftig nicht mehr an belarussischen Botschaften, sondern nur noch im Land auszustellen, hat auch Auswirkungen für politisch aktive Belarussinnen und Belarussen mit Wohnsitz in Österreich. Während sie nach Ablauf ihres Reisepasses zwar gute Chancen haben, Aufenthaltstitel zu verlängern, ist die Vergabe von Fremdenpässen, die Reisen ins Ausland ermöglichen würden, laut dem Innenministerium in Wien schwieriger.

Laut dem Lukaschenko-Erlass vom Montag, der heute in Kraft trat, werden belarussische Reisepässe nur noch auf Polizeiposten sowie an Ort und Stelle im Außenministerium in Minsk ausgestellt. Im Ausland lebende Belarussinnen und Belarussen müssten nunmehr vor Ablauf ihres Passes jeweils nach Belarus zurückkehren, um hier ein neues Dokument zu bekommen.

Für zehntausende Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die 2020 gegen die gefälschten Präsidentschaftswahlen protestiert hatten und in Folge ins Ausland übersiedelt waren, stellen Reisen in die Heimat ein großes Risiko dar, Tausenden droht politisch motivierte Strafverfolgung.

Rund 2.100 Personen betroffen

Betroffen vom Erlass sind potenziell auch etwa 2.100 Belarussinnen und Belarussen in Österreich. Laut Statistik Austria hatten mit Stand vom 1. Jänner 2023 2.133 Staatsangehörige von Belarus hierzulande ihren Hauptwohnsitz. Wie viele dieser Personen auf schwarzen Listen des Regimes in Minsk stehen und bei einer Reise in ihre Heimat mit Verhaftung rechnen müssten, ist unklar.

Sollten diese in Österreich lebenden Belarussinnen und Belarussen jedoch vor Ablauf ihres Reisepasses nicht nach Belarus zurückkehren, müssen sie jedenfalls mit Problemen bei Auslandsreisen sowie mit bürokratischen Schwierigkeiten bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltstitel rechnen. Letzteres ist jedoch nach Darstellung des österreichischen Innenministeriums lösbar.

Grundsätzlich sei bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels ein gültiger Reisepass vorzulegen, meinte ein Sprecher des Innenministeriums auf APA-Anfrage. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sieht aber unter anderem dann eine Ausnahme vor, wenn die Beschaffung eines notwendigen Dokuments nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen ist.

„Eine zu befürchtende Verfolgung durch das Regime in Belarus aufgrund regimekritischer Äußerungen im Exil stellt selbstverständlich einen Grund für die Unzumutbarkeit der Beschaffung eines Reisepasses dar“, sagte er.

Höhere Barrieren bei Fremdenpässen

Deutlich höhere Barrieren gibt es indes bei der Ausstellung von österreichischen Fremdenpässen, die belarussischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auch nach dem Auslaufen ihres belarussischen Passes Reisen außerhalb Österreichs ermöglichen würden. Die Ausstellung eines Fremdenpasses für Personen ohne Schutzstatus könne nur dann erfolgen, wenn das im Interesse der Republik Österreich gelegen sei, sagte der Sprecher und betonte, dass jeder Fall einzeln geprüft werden müsste.

Das bloße Interesse der betroffenen belarussischen Person, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalte, reiche jedenfalls nicht aus. Statistiken über die Anzahl von österreichischen Fremdenpässen, die an Personen ohne offiziellen Schutzstatus ausgestellt worden sind, würden nicht geführt.