Frankreichs Staatsrat billigt Verbot von Abajas an Schulen

Frankreichs Staatsrat hat das jüngst verhängte Verbot zum Tragen von Abajas an Schulen gebilligt. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes wies den Eilantrag eines Vereins zum Schutz der Rechte von Muslimen (ADM) gegen das Verbot der traditionell von Frauen in islamischen Ländern getragenen knöchellangen Gewänder gestern zurück.

Das Verbot stelle keine schwerwiegende und offensichtlich rechtswidrige Beeinträchtigung einer Grundfreiheit dar, hieß es.

Laizität hat Vorrang

Der Bildungsminister hatte zum Schuljahresstart neben Abajas auch das Tragen des entsprechenden Überwurfs für Männer, des Kamis, verboten. Er stützt sich dabei auf das seit Langem geltende Verbot von sichtbaren religiösen Symbolen an Schulen in dem auf Laizität, also die strikte Trennung von Staat und Religion, bedachten Frankreich.

Wie der Conseil d’Etat ausführte, stelle das Verbot keine rechtswidrige Beeinträchtigung des Rechts auf Achtung des Privatlebens, der Religionsfreiheit, des Rechts auf Bildung und der Achtung des Kindeswohls oder des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung dar.

Das Gericht war der Überzeugung, dass das verstärkte Tragen von Abajas und Kamis an Schulen einen religiösen Hintergrund hat. Das gehe auch aus Äußerungen der betroffenen Schülerinnen und Schüler hervor. Das Gesetz verbiete jedoch, dass Schüler in öffentlichen Schulen Zeichen oder Kleidungsstücke tragen, die entweder durch sich selbst oder durch das Verhalten des Schülers die Zugehörigkeit zu einer Religion offenbaren.