Neues Kurzarbeitsmodell ab Anfang Oktober

Ohne großes Aufsehen haben sich Regierung und Sozialpartner auf ein neues Kurzarbeitsdauermodell per 1. Oktober verständigt. In den Grundzügen folgt die Regelung dann wieder den Vor-Coronavirus-Bestimmungen.

Der ÖGB peilt allerdings weiter die in der Pandemie gängige Ersatzrate von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens an. Eine entsprechende Mustervereinbarung der Sozialpartner befinde sich noch in finaler Abstimmung, erklärte der Gewerkschaftsbund gegenüber der APA.

Mustervereinbarung kommende Woche

Beim Covid-Kurzarbeitsmodell wurden den Beschäftigten 80 bis 90 Prozent des Nettolohns ersetzt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Kostenersatz des Arbeitsmarktservice (AMS), der Unterstützung durch die Betriebe sowie in deren Rahmen fallende zusätzliche Aufzahlungen der Arbeitgeber. Letztere sind Gegenstand der Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern.

Nach der Mustervereinbarung dürfte sich der Ersatz auch in Zukunft bei etwa 90 Prozent netto einpendeln, so der ÖGB. Aus der Wirtschaftskammer (WKO) hieß es, dass die Mustervereinbarungen kommende Woche veröffentlicht werden sollen.

Wie vor der Pandemie soll die Inanspruchnahme der Kurzarbeit künftig streng gehandhabt werden. Schon seit letztem Jahr sei die Maßnahme schrittweise an ihren ursprünglichen Zweck, ein Unterstützungsinstrument für besondere Krisenfälle, herangeführt worden, sagte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher.