Österreich liefert Wehrpflichtige nicht an Ukraine aus

Österreichs Strafgerichte würden auch bei einem Auslieferungsantrag aus der Ukraine Wehrpflichtige nicht an ihr Heimatland ausliefern. Das teilte das Justizministerium auf APA-Anfrage heute mit. Es geht dabei um jene Männer, die nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine nach Österreich geflüchtet sind, in ihrem Land jedoch wehrpflichtig wären.

„Die Verletzung der Wehrpflicht ist eine militärisch strafbare Handlung“, erinnerte eine Sprecherin des Justizministeriums. Laut Artikel vier des Europäischen Auslieferungsübereinkommens ist für ein derartiges Delikt das Übereinkommen aber nicht anwendbar. „Auf Basis dessen würden die österreichischen Gerichte von diesem Ablehnungsgrund Gebrauch machen.“

Auch nach Angaben des Innenministeriums ist es derzeit nicht möglich, wehrpflichtige Ukrainer aus Österreich gegen ihren Willen in ihr Heimatland zurückzubringen. „Wer von den in Österreich befindlichen ukrainischen Männern in der Ukraine tatsächlich wehrdienstpflichtig wäre, entzieht sich unserer Kenntnis“, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Rund 14.000 Männer potenziell betroffen

Nach seinen Angaben befinden sich derzeit rund 14.000 Männer aus der Ukraine in Österreich, die in die Altersgruppe der Wehrpflichtigen fallen dürften. „Uns (sind) die Wehrdienstkriterien der Ukraine nicht im Detail bekannt (…) und dabei (könnten) auch Faktoren wie z. B. der Gesundheitszustand, das Alter oder andere Kriterien Berücksichtigung finden“, hieß es.

Die Ukraine hatte in den vergangenen Tagen bekanntgegeben, dass 20.000 wehrpflichtige Männer an der Außengrenze des Landes abgefangen wurden, die die Ukraine illegal verlassen wollten. Von Kiew wird in Betracht gezogen, die Auslieferung von illegal ausgereisten Wehrpflichtigen unter anderem aus den EU-Staaten zu erwirken.