Menschenrechte: UNO-Hochkommissar geißelt Störmanöver

Der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, kritisiert Störmanöver auf dem Weg zur Verbesserung der Menschenrechtslage in aller Welt.

„Anstelle eines einheitlichen Ziels und einer entschlossenen, kooperativen Führung erleben wir eine Politik der Spaltung und Ablenkung – zum Beispiel durch die Erfindung künstlicher Streitigkeiten über Geschlechterfragen, Migration oder die Vorstellung eines ‚Kampfes‘ der Kulturen“, sagte Türk heute zum Auftakt der Herbstsitzung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf.

Auch ein künstlicher Gegensatz zwischen individuellen und gesellschaftlichen Menschenrechten sei gefährlich, sagte er. Er sprach damit zum einen den Versuch einiger islamisch geprägter Länder wie Pakistan und Ägypten an, die Erwähnung von LGBTQ-Rechten aus Dokumenten zu streichen. Damit sind die Rechte von Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten gemeint.

Kritik an China und Russland

Zum anderen versucht vor allem China seit Jahren, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte über die bürgerlichen und politischen Rechte Einzelner zu stellen. Gemeint ist zum Beispiel, dass etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung zurückstehen muss, damit der Staat zuerst Armut bekämpfen und die wirtschaftliche Entwicklung voranbringen kann.

Türk rief China auf, die Rechte von Minderheiten wie den Uiguren in Xinjiang zu schützen, und kritisierte die Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern.

Türk verurteilte den Angriff Russlands auf die Ukraine. Er betrachte die Menschenrechtslage in Russland mit tiefer Sorge. Kriegskritiker würden unterdrückt. Er sprach besorgt über Hungerkrisen etwa in Somalia, Haiti und Ländern der Sahelzone in Afrika, kritisierte den wachsenden Graben zwischen Armen und Reichen und verlangte bessere Steuerkooperation und einen entschlosseneren Kampf gegen die Korruption. Er erwähnte zudem die Obdachlosenkrise in Europa und den USA.

Türk begrüßte überdies angesichts der Klimakrise Überlegungen, den Tatbestand des Ökozids in die Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs aufzunehmen. Gemeint ist eine große Schädigung oder Zerstörung der Ökosysteme, auf die Menschen, Tiere und Pflanzen angewiesen sind.