Fall Maria G.: BVwG fordert Entscheidung über Rückholung

Das Außenministerium muss innerhalb der nächsten sechs Wochen noch einmal klären, ob Maria G., die sich 2014 der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hat, aus einem kurdischen Gefangenenlager in Nordsyrien nach Österreich zurückreisen darf oder nicht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), wie das Ö1-Morgenjournal heute berichtete.

Die Österreicherin befindet sich seit rund fünf Jahren mit ihren zwei Söhnen in dem Lager. Den Ö1-Angaben zufolge habe das Ministerium bisher die Rückholanträge der Familie immer in formlosen, nicht rechtsgültigen Schreiben abgelehnt, damit aber seine Entscheidungspflicht verletzt.

Sollte der nun eingeforderte Bescheid negativ ausfallen, werde man rechtliche Schritte einschlagen, so die Anwältin der Familie: Man habe dann „endlich eine Grundlage, diese Entscheidung vom Bundesministerium, nicht rückzuholen, in einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren überprüfen zu lassen“.

Maria G. hatte sich vor zehn Jahren als damals 17-Jährige dem IS angeschlossen und mit einem mittlerweile toten IS-Kämpfer zwei Söhne bekommen. Die beiden Kinder sind heute fünf und sieben Jahre alt. Die Mutter von Maria G. habe die drei kürzlich in dem Lager besucht. Das Außenministerium betonte, dass die Kinder allein zurückgeholt werden könnten, wie es zuletzt in vier Fällen passiert sei. Die Mutter verweigert dazu laut Radiobeitrag aber die Zustimmung.