D: EU-Sanktionen nach „Wahlen“ in besetzten Gebieten vorstellbar

Die Beteiligten an den Wahlen in den russisch besetzten Gebieten in der Ukraine am Wochenende könnten nach den Worten Deutschlands unter EU-Sanktionen fallen. Das sei „vorstellbar“, sagte ein Sprecher des deutschen Auswärtigen Amtes, der von Scheinwahlen sprach. Allerdings werde das im Rahmen der EU beraten, die für Sanktionen zuständig ist.

Die Partei Geeintes Russland des russischen Präsidenten Wladimir Putin gewann die „Wahlen“ in den vier von Russland annektierten Regionen der Ostukraine nach offiziellen Angaben erwartungsgemäß klar.

In den vier kriegszerstörten ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson gewannen die vom Kreml unterstützten Kandidaten gestern nach offiziellen russischen Angaben mit mehr als 70 Prozent der Stimmen große Mehrheiten. Genaue Zahlen zur „Wahl“ wurden nicht veröffentlicht.

Russland hatte die vier ukrainischen Gebiete im vergangenen Jahr illegal annektiert und zu seinem Staatsgebiet erklärt. Keine der vier Regionen wird vollständig von der russischen Armee kontrolliert.

„Keine echten Wahlen“

Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an einem freien und fairen Verlauf der „Wahlen“. Fälle von Wahlmanipulation in vielen Teilen des Landes zeigten, dass „dies keine echten Wahlen sind“, sagte Stanislaw Andrejtschuk, Kovorsitzender von Golos, einer Wählerrechtsorganisation, die von der russischen Regierung als „ausländischer Agent“ bezeichnet wird.

Oppositionskandidaten seien verhaftet und ihre Autos zerstört worden. In einem Fall seien Wahlbeobachtern Einberufungsbescheide des Militärs zugestellt worden. „Sie tun absolut unvorstellbare Dinge.“ Starke Kandidaten, darunter einige von Russlands größter Oppositionspartei, der Kommunistischen Partei, seien von den Behörden an der Kandidatur gehindert worden.