NGOs orten Versäumnisse im Behindertenbereich

Nach der im August erfolgten Staatenprüfung zur Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sehen NGOs sowie die Volksanwaltschaft Bund, Länder und Gemeinden gefordert, Versäumnisse aufzuholen.

Zwar liegen die Handlungsempfehlungen des UNO-Fachausschusses anders als erwartet erst in einigen Tagen vor, die Mängel bei der Umsetzung der Konvention seien aber bereits klar, so der Tenor auf einer Pressekonferenz heute in Wien.

Bei der Staatenprüfung sei offensichtlich geworden, dass Österreich bei der Umsetzung der letzten Handlungsempfehlungen aus dem Jahr 2013 säumig ist. Seitens des UNO-Fachausschusses sei bei dem Hearing angemerkt worden, es mache den Anschein, dass sich die Bundesländer nicht für die Umsetzung der UNO-Konvention verantwortlich sehen – sondern den Bund.

Ruf nach „entschlossenem Handeln“

Der Berichterstatter des Ausschusses, Markus Schefer, habe u. a. eine Empfehlung in Aussicht gestellt, welche die Länder dazu aufruft, Unterstützungsstrukturen aufzubauen, damit es zu weniger Erwachsenenvertretungen kommt, wie Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) berichtete.

Auch sei im Zuge der Prüfung klar geworden, dass der Gewaltschutz in der Behindertenhilfe verbesserungswürdig sei, sagte Achitz. Auch verwies er auf das Problem der Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten.

Behindertenanwältin Christine Steger berichtete, die Staatenprüfung habe „in aller Deutlichkeit gezeigt“, dass noch nicht genug Anstrengungen unternommen worden seien, um die vor 15 Jahren (2008) vereinbarten Ziele der UNO-Konvention zu erreichen – nämlich das gleichberechtigte Leben von Menschen mit Behinderungen. Es brauche nun ein „entschlossenes Handeln“ von allen Verantwortlichen – Bund, Bundesländer und Kommunen.

Länder „machen, was sie wollen“

Darauf wies auch Martin Ladstätter vom Präsidium des Österreichischen Behindertenrats hin: Die Bundesländer würden glauben, die Konvention nicht umsetzen zu müssen, sagte er. „Die Bundesländer machen in Österreich, was sie wollen. Das geht so nicht“, sagte er.

Tobias Buchner vom Monitoringausschuss verwies auf vom Fachausschuss festgestellte Mängel im Bildungssystem: Seit 2017 sei es zu Verschlechterungen gekommen.

Der UNO-Fachausschuss habe auch Unverständnis darüber geäußert, dass Österreich bis jetzt keinen umfassenden Plan für De-Institutionalisierung gefasst habe, berichtete Bernadette Feuerstein von der NGO Selbstbestimmt Leben Österreich.

Wichtigste diesbezügliche Maßnahme sei eine angemessene Finanzierung bzw. Umschichtung der finanziellen Mittel. Auf die besondere Situation von Frauen mit Behinderung wies Daniele Rammel vom Monitoringausschuss hin. Auch die Caritas sah durch die Prüfung bestätigt, dass die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention „Rückschritte, Versäumnisse und nach wie vor viele Lücken“ aufweist.