Reform bei Karenz und Altersteilzeit passiert Sozialausschuss

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute Änderungen bei der Elternkarenz und eine Reform der Altersteilzeit mit einer Abschaffung der geblockten Variante auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grünen sowie NEOS wurde die Novelle zur Reform der Elternkarenz und ein Initiativantrag der Regierungsfraktionen zur Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Sozialausschuss beschlossen, wie die Parlamentskorrespondenz mitteilte.

Gemäß der Novelle zur Elternkarenz soll die volle Bezugszeit von 24 Monaten nur mehr dann genutzt werden können, wenn der zweite Elternteil zumindest zwei Monate in Karenz geht. Geht nur ein Elternteil – etwa die Mutter – in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate. Eine Ausnahme gibt es für Alleinerziehende.

Zudem soll der Familienzeitbonus auf 47,82 Euro pro Tag verdoppelt werden. Die Dauer der Familienzeit soll künftig einmalig geändert werden können. Bei der Pflegefreistellung ändert sich, dass diese künftig auch nahe Angehörige in Anspruch nehmen können, die nicht mit der zu pflegenden Person im selben Haushalt leben, sowie Personen, die im selben Haushalt leben, aber keine Angehörigen sind.

Kritik von SPÖ und FPÖ

Während die Regierungsparteien die Änderungen bei der Elternkarenz als Maßnahme für mehr Väterbeteiligung lobten, kam von SPÖ und FPÖ Kritik. Petra Wimmer von der SPÖ warnte, dass durch die Reform der Elternkarenz den Frauen Karenzzeit weggenommen werde, wenn ihre Partner nicht in Karenz gehen wollen. Die FPÖ sorgte sich dagegen um die Kinder, weil diese unter zwei Jahren noch nicht reif seien, in eine Betreuungseinrichtung zu kommen.

Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS wurde eine Reform der Altersteilzeit im Sozialausschuss beschlossen. Demzufolge soll die geblockte Variante der Altersteilzeit schrittweise bis 2029 auslaufen. Von 2024 bis 2027 soll der abzugeltende Anteil pro Jahr um 7,5 Prozentpunkte von derzeit 50 auf 20 Prozent sinken, danach pro Jahr um zehn Prozentpunkte.

Zudem soll das Arbeitszeitausmaß über den Zeitraum der Altersteilzeit hinweg flexibler gestaltet werden können. Beschlossen wurde außerdem eine Neuregelung und Ausweitung des Bildungsbonus ab 2024, der im Fall von Schulungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausbezahlt wird.