Parlament: Strommarktreform für mehr Verbraucherschutz

Mit einer Reform des Europäischen Strommarkts wollen die Abgeordneten des Europaparlaments Verbraucher stärker vor Preisschwankungen schützen.

Bürgerinnen und Bürger sollen das Recht sowohl auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen haben, wie aus der heute in Straßburg festgelegten Verhandlungsposition des Parlaments hervorgeht. Verbrauchern sollen ebenso mehr Informationen über die Optionen, die sie abschließen, bereitgestellt werden müssen.

Keine einseitige Vertragsänderung

Versorgern soll nach Willen der Parlamentarier verboten werden, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Damit solle sichergestellt werden, dass alle Verbraucher und auch kleine Unternehmen von langfristigen, erschwinglichen und stabilen Preisen profitieren und die Auswirkungen plötzlicher Preisschocks abgeschwächt werden, hieß es.

Auch bei Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kunden solle verboten werden, die Stromversorgung für Schutzbedürftige zu unterbrechen.

EU-Staaten noch nicht einig

Grundlage für die Parlamentsposition war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission vom März. Die Brüsseler Behörde will mit der Reform des Strommarktes explodierende Preise für Verbraucher vermeiden und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. So sollen vor allem langfristige Verträge für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und aus Atomkraft gefördert werden.

Bevor die Reform in Kraft treten kann, müssen die EU-Staaten sich noch mit dem EU-Parlament einigen. Allerdings gibt es noch keine gemeinsame Position der Länder – ihre Positionen gehen teils weit auseinander.