ÖVP-Ermittlungen: Datensicherstellung in Kanzleramt rechtens

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Beschwerde der Republik Österreich gegen die Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vom August 2022 zur Sicherstellung von Daten im Bundeskanzleramt abgewiesen. Diese Sicherstellungsanordnung war im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre und dem „Beinschab-Tool“ ergangen. Aufgrund eines weiteren Widerspruchs gegen die Datensicherstellung kann die WKStA aber trotz des OLG-Entscheids aktuell noch nicht auf die Daten zugreifen.

Das Bundeskanzleramt hatte aus grundsätzlichen rechtlichen Überlegungen Rechtsmittel gegen die Sicherstellungsanordnung erhoben, gleichzeitig aber die Daten bereits 2022 aufbereitet. Diese Daten wurden im Juni 2023 aufgrund einer weiteren Sicherstellungsanordnung vom Bundeskanzleramt der Staatsanwaltschaft übergeben.

WKStA hofft auf Beweisergebnisse

Die WKStA hatte ihre Sicherstellungsanordnung vom August 2022 damit begründet, dass frühere enge Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) E-Mails gelöscht und ihre Handys getauscht hätten und ihr dadurch möglicherweise der Zugriff auf Beweismaterial entzogen worden sei. Mit der aus den Ermittlungen gewonnenen Überzeugung, dass „die Beschuldigten im Zuge der Umsetzung ihres Tatplanes per E-Mail oder mittels Chatnachrichten kommunizierten“, argumentierte die WKStA, dass sich aus den angeforderten Daten Beweisergebnisse ergeben könnten.

Gegen die Sicherstellungsanordnung vom August 2022 war von der Republik Österreich Einspruch erhoben worden. Der Einspruch wurde vom Landesgericht im Dezember 2022 abgelehnt, daraufhin wurde ebenfalls im Dezember seitens der Republik Beschwerde beim OLG eingelegt. Dieser Beschwerde wurde nun mit Beschluss des OLG Wien vom 7. September keine Folge gegeben, wie aus der der APA vorliegenden gerichtlichen Entscheidung hervorgeht.