EU nimmt drei Russen von Sanktionsliste

Die EU-Staaten haben wenige Tage nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union wegen des Ukraine-Kriegs verhängte Sanktionen gegen den russischen Geschäftsmann Alexander Schulgin aufgehoben. Das ging gestern aus einer Mitteilung im EU-Amtsblatt hervor. Ebenso aufgehoben wurden die Strafmaßnahmen gegen die Unternehmer Farchad Achmedow und Grigori Berjoskin. Bei allen dreien wird die Grundlage für die Sanktionen als zu dünn angesehen.

Ob sich die Betroffenen wirklich über die EU-Entscheidung freuen können, ist angesichts von Äußerungen von Putins Sprecher Dmitri Peskow allerdings fraglich. Peskow stellte einen Teil der gegen EU-Sanktionen klagenden Personen in eine Ecke mit Menschen, die in Russland zuletzt um ihr Leben fürchten mussten. „Wir wissen, dass es Unternehmer gibt, die sich zu antirussischen Positionen herablassen und die versuchen (…), aus den Sanktionen herauszukommen“, sagte er in Moskau. „Das sind Verräter.“

Rund 1.800 auf EU-Sanktionsliste

Ob er damit auch auf Schulgin, Achmedow und Berjoskin anspielte, bleibt offen. Peskow fügte nämlich hinzu: „Es gibt Unternehmer, die ihre Interessen systematisch und methodisch vor Gericht verteidigen. Das ist das Recht eines jeden Unternehmers, und das behandeln wir mit Respekt.“ Von der EU gab es zunächst keine offizielle Stellungnahme zu den Sanktionsaufhebungen.

Diplomatinnen und Diplomaten verwiesen darauf, dass gleichzeitig die Strafmaßnahmen gegen Hunderte andere Personen und Unternehmen bis 15. März 2024 verlängert worden seien. Insgesamt seien weiter mittlerweile rund 1.800 Personen und Organisationen betroffen. Die Sanktionen umfassen unter anderem Reisebeschränkungen. Zudem müssen in der EU vorhandene Vermögenswerte von den Betroffenen eingefroren werden, und es ist verboten, ihnen Geld oder andere wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen.